Firma reisst historischen Kachelofen heraus – muss ihn ersetzen
Der Kachelofen war als «raumstrukturierendes Element dominierend für die Einheit von Stube und Nebenstube», teilt der Zürcher Heimatschutz mit. Er trug ausserdem zum «Zeugenwert des Schutzobjektes wesentlich bei».
Die Immobilienfirma entfernte den Ofen kurz nach dem Erwerb der Liegenschaft im Tösstal. Dies sei «böswillig» und noch vor der eigentlichen Unterschutzstellung passiert. Das Verwaltungsgericht wirft der Firma vor, um die Inventarisierung des Gebäudes und dessen vermutliche Schutzwürdigkeit gewusst zu haben.
Denkmalschutz überwiegt finanzielle Interessen
Weil die «öffentlichen Interessen an der Wiederherstellung die privaten Interessen am Verzicht» überwiegen, muss die Eigentümerin den Kachelofen im Tösstal nun ersetzen. Es entspreche auch der Rechtsprechung des Bundesgerichts, dass rein finanzielle Interessen von Eigentümern das öffentliche Interesse an einer Denkmalschutzmassnahme nicht überwiegen, schreibt der Heimatschutz.
Beim Thema Denkmalschutz sei ein Bauwerk als Ganzes zu betrachten, also mit seinen inneren und äusseren Elementen. «Die Schutzwürdigkeit des Inneren ergibt sich insbesondere auch aus dem Zusammenspiel von Fasasden und Innenraum», erläuterte das Verwaltungsgericht. Ein öffentliches Interesse an einer Unterschutzstellung des Innern bestehe dann, wenn dessen Veränderungen die Einheit des Hauses weitgehend zerstören.
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(lba)