Waldbrandgefahr

Feuerverbot im Kanton Zürich gilt auch am Nationalfeiertag

· Online seit 27.07.2022, 09:34 Uhr
Weil keine Regenfälle absehbar sind, verlängert der Kanton Zürich das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bis mindestens zum 1. August. Die Gemeinden können das Feuerverbot ausdehnen.
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Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es im Kanton Zürich verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen. Dazu gehören beispielsweise Zigaretten oder Zündhölzer. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills. Das schreibt der Kanton Zürich in einer Mitteilung.

Gas- und Elektrogrills ausgenommen

Für das Abfeuern von Feuerwerk und sogenannten Brauchtumsfeuern, wie sie am 1. August stattfinden, ist ein Abstand von mindestens 200 Metern zum Wald nötig.

Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen seien Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Die Geräte müssen demnach kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein.

Gemeinden können Verbot ausweiten

Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ergiebigen, flächendeckenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Da in den nächsten Tagen keine ergiebigen Regenfälle zu erwarten sind, gilt das Verbot auf jeden Fall bis und mit dem Nationalfeiertag vom 1. August 2022.

Für allfällige Feuerverbote im restlichen Kantonsgebiet sind die Gemeinden zuständig. Es gelten die jeweiligen kommunalen Bestimmungen.

(log)

veröffentlicht: 27. Juli 2022 09:34
aktualisiert: 27. Juli 2022 09:34
Quelle: ZüriToday

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