Ins Gefängnis muss der Deutsche nicht, die Strafe wird mit einer Probezeit von zwei Jahren bedingt ausgesprochen, wie die Richterin ausführte. Der Beschuldigte habe die Kolleginnen und Kollegen bei der Gewerkschaft arglistig getäuscht und das Vertrauensverhältnis ausgenutzt.
Das Gericht sprach eine Landesverweisung von fünf Jahren aus. Weiter muss der Ex-Gewerkschafter 586'000 Franken Schadenersatz bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der 44-Jährige war im Kapers-Vorstand für Finanzen und Mitgliederbetreuung zuständig. Von April 2020 bis August 2022 veranlasste er 125 Überweisungen - insgesamt 541'969.72 Franken flossen damit vom Gewerkschaftskonto auf sein Privatkonto. Der Beschuldigte verfälschte jeweils die Rechnungen von bekannten Zahlungsempfängern.
Keine Anzeichen für Erpressung
Der 44-Jährige habe damit rechnen können, dass die Überweisungen ungenügend überprüft würden und habe die Kollegen getäuscht, sagte die Richterin. Das spreche wie die Urkundenfälschungen für Betrug und nicht für die ihm ursprünglich vorgeworfene ungetreue Geschäftsbesorgung.
Dass der Beschuldigte erpresst wurde und darum das Geld abzweigte, hielten die Richter nicht für glaubwürdig. Es habe dafür keine Anzeichen gegeben.
Fünf Jahre Landesverweisung
Auf eine Strafe, die ihn teilweise hinter Gitter bringen würde, verzichtete das Gericht, weil der 44-Jährige nur eine geringe Vorstrafe aufweist. «Sie leisten bereits Abzahlungen und waren zwei Monate in der harten U-Haft», erklärte die Richterin weiter. Da er sich auch professionelle Hilfe gesucht habe, sieht das Gericht eine positive Prognose für seine Zukunft.
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Die Landesverweisung sei hingegen obligatorisch. Der Mann lebe bereits in Deutschland, wo er sich auch mit Freunden treffen könne. «Freizeitaktivitäten sind kein Härtefall», hielt die Richterin fest.
Er schämt sich für Taten
Der Beschuldigte betonte am Prozess mehrfach, dass ihm alles sehr leid tue und er sich dafür schäme. Ziel sei nie gewesen, sein Privatvermögen aufzubessern. Er sei von Dritten erpresst worden, Hintergrund waren Online-Spiele. Unter anderem seien seine Kreditkarten angezapft worden. Das Geld von der Gewerkschaft Kapers zu nehmen, sei der «einfachste Weg» gewesen.
Der Deutsche sagte, er habe jederzeit damit gerechnet - und auch gehofft - aufzufliegen, weil Zweitpersonen die Überweisungen freigeben mussten. Er gab alle Taten zu und zeigte sich bereit, den Schaden zu begleichen.
Bereits 2017 wurde der Mann im Kanton Bern wegen Urkundenfälschung und versuchten Betrugs verurteilt. Damals sei er in einer privaten Stresssituation gewesen. Mittlerweile arbeitet er nicht mehr in der Flugbranche.
Verteidiger kritisiert Vorstand
Der Verteidiger wies den Vorwurf des Betrugs erfolglos zurück. Er kritisierte in seinem Plädoyer die anderen Gewerkschafts-Vorstandsmitglieder, die auch am Prozess anwesend waren. «Das Kontrollsystem war eine Farce», sagte er. Die Zahlungen seien jeweils durch eine Zweitperson abgesegnet worden.
Der Verteidiger forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Sein Mandant habe seine Probleme erkannt. Müsste er ins Gefängnis, wären die Therapiefortschritte gefährdet.
Die Staatsanwältin verlangte für den 44-Jährigen eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Neun Monate sollte er absitzen. Der Beschuldigte habe eine «ausgeprägte kriminelle Energie» an den Tag gelegt. Es könne keine positive Prognose gestellt werden.
(sda)