18.01.2023, 15:55 Uhr
· Online seit 18.01.2023, 15:51 Uhr
1 / 5
Anzeige
Das Gericht verurteilte «K13», also «Kurier 13», wegen Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu erhielt er eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 80 Franken (14'400 CHF).
Als Grund, bei der «Vitamintaube» eingestiegen zu sein, gab der Jungunternehmer an, dass er damals zu Beginn der Pandemie Aufträge verloren habe und seine Angestellten nicht mehr habe zahlen können.
Bei der «Vitamintaube» konnten Konsumierende über den Messengerdienst Telegram mit wenigen Klicks Drogen aller Art zu sich nach Hause bestellen.
(sda/jos)
Punkte sammeln & gewinnen
Aktuelle Wettbewerbe & Prämien