Bundesgerichtsentscheid

«Grosse Erleichterung»: Neues Hardturm-Stadion darf gebaut werden

08.07.2022, 15:58 Uhr
· Online seit 08.07.2022, 12:00 Uhr
Mit dem Hardturm-Stadion geht es das nächste Stück voran: Das Bundesgericht hat zwei Stimmrechtsbeschwerden gegen das Projekt abgewiesen. Jetzt kann die Stadt Zürich mit dem Gestaltungsplan und dem Baugesuch vorwärtsmachen.

Quelle: Beitrag vom 14.03.22 - ZüriToday / Eduard Brand

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Das Bundesgericht hat die beiden Stimmrechtsbeschwerden gegen die Volksabstimmung zum Gestaltungsplan Areal Hardturm abgewiesen. Damit sei eine Hürde für das Bauprojekt aus dem Weg geräumt, schreibt das Zürcher Hochbaudepartement in einer Mitteilung.

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«Zürich will das neue Stadion», lässt sich der zuständige Stadtrat André Odermatt in der Mitteilung zitieren. «Nach der deutlichen Zustimmung an der Urne war die rekursbedingte Verzögerung umso ärgerlicher.» Nun könne die Planung des Vorhabens fortgesetzt werden.

André Odermatt sagte weiter gegenüber ZüriToday und Radio24: «Das ist natürlich eine grosse Erleichterung. Von daher freue ich mich, dass es jetzt endlich weitergehen kann.»

Jetzt ist der Kanton am Zug

Mit den Urteilen sei eine wichtige Voraussetzung für die noch ausstehende Genehmigung des privaten Gestaltungsplans durch die kantonale Baudirektion erfüllt. Der Gestaltungsplan bildet die baurechtliche Grundlage für das Gesamtprojekt «Ensemble». Zu diesem gehören neben dem Stadionneubau auch zwei Hochhäuser und eine genossenschaftliche Wohnsiedlung.

Die Zürcherinnen und Zürcher hatten sich am 27. September 2020 mit knapp 60 Prozent für die Vorlage ausgesprochen. Die beiden Stimmrechtsbeschwerden betrafen einerseits Sicherheitsthemen, andererseits den in einem der Wohntürme geplanten Schulraum.

(osc/jaw)

veröffentlicht: 8. Juli 2022 12:00
aktualisiert: 8. Juli 2022 15:58
Quelle: ZüriToday

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