Quelle: Brian wird aus Haft entlassen / 17.11.2023 / TeleZüri / Benno Kälin / ZüriToday / Linus Bauer
Die Ereignisse haben das am 30. Oktober gefällte und am Freitag publizierte Urteil des Bundesgerichts überholt. Nach dem Urteil des Bezirksgerichts Dielsdorf vom 8. November wurde Brian zwei Tage später freigelassen.
Zwar wurde er wegen einfacher Körperverletzung, Sachbeschädigungen, Drohungen sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten sowie einer Geldstrafe verurteilt. Die Strafe dürfte jedoch aufgrund der erstandenen Haft praktisch verbüsst sein.
Neue Punkte eingeführt
Gegen das Gutachten, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft vergangenen Dezember in Auftrag gab, legte Brian Beschwerde ein. Es war die Grundlage für die Anordnung der Sicherheitshaft. Das Obergericht wies das Gesuch um aufschiebende Wirkung ab. Das Gutachten wurde also trotz des laufenden Beschwerdeverfahrens erstellt.
Vor Bundesgericht rügte der 28-Jährige, das Recht auf ein faires Verfahren sei verletzt worden. Die einseitigen Finanzierungs- und Abhängigkeitsverhältnisse zwischen dem Gutachter und der Staatsanwaltschaft würden nicht den Grundsätzen auf ein faires Verfahren und der Waffengleichheit entsprechen.
Beschwerde abgewiesen
Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgewiesen, weil Brian vor der Vorinstanz diesen Punkt nur nebenbei kritisierte. Im Wesentlichen kritisierte er dort die Notwendigkeit und die Verhältnismässigkeit der Begutachtung und die Person des Gutachters. Weil vor Bundesgericht keine neuen Streitpunkte eingeführt werden dürfen, hat es die Beschwerde nun jedoch abgewiesen.
(sda/baz)