Frist Ende 2023

Bis wann sind alle Zürcher Haltestellen behindertengerecht?

· Online seit 08.04.2022, 07:22 Uhr
Ein nationales Gesetz sieht behindertenfreundliche Haltestellen in der ganzen Schweiz vor – und zwar schon bis Ende nächstes Jahr. Dass die Umsetzung klappt, ist unwahrscheinlich. Die Pläne der Stadt Zürich hingegen sind da schon einiges realistischer.
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Die Forchbahn, die vom Bahnhof Stadelhofen bis ins Zürcher Oberland verläuft, vermeldet gute Neuigkeiten: Die Haltestelle Neuhaus ist nun behindertengerecht. Die gesamte Perronfläche wurde um 15 Zentimeter erhöht, die Bauarbeiten fanden letzte Woche termingerecht ihren Abschluss. Dadurch ist nun ein stufenfreier Einstieg in die roten Forchbahn-Züge möglich. Das Behindertengleichstellungsgesetz ist erfüllt.

Dieses Gesetz trat im Jahre 2004 in Kraft. Es sieht vor, dass sämtliche 21'000 Haltestellen in der Schweiz so angepasst sind, dass Behinderte selbstständig ein- und aussteigen können – und zwar bis Ende 2023. Es bleiben also noch zwanzig Monate Zeit und doch hatte das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) bereits im vergangenen Juni Zweifel an der fristgerechten Umsetzung bekundet.

Sechs Haltestellen verpassen die Frist

Landesweit stehen mit Sicherheit noch viele Umbauten bevor. Wie aber sieht es aktuell in der Stadt Zürich aus? Ist hier eine Erfüllung des Gesetzes bis Ende nächstes Jahr realistischer? «Von den insgesamt 196 Tram-Haltestellen erfüllen 178 Haltestellen jetzt schon das Behindertengleichstellungsgesetz», sagt Tobias Wälti, Mediensprecher der Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ), gegenüber ZüriToday. Das ist eine Quote von über 90 Prozent. 148 Haltestellen seien gar komplett autonom nutzbar, sprich ohne Einsatz einer Rampe. Dies werde auch für die anderen 30 angestrebt.

Bleiben also noch 18 Tram-Haltestellen, die nicht dem Gesetz entsprechen. «Zwölf von ihnen werden bis spätestens Ende 2023 angepasst sein», so Wälti. Der Umbau der anderen sechs Haltestellen werde wahrscheinlich erst danach stattfinden. Als Gründe nennt Wälti die hohe Komplexität der jeweiligen Bauprojekte, welche die Anforderungen aller Verkehrsträger erfüllen müssen, sowie die Bedürfnisse aller Verkehrsträger, die zu respektieren seien.

Bushaltestellen im Kanton entsprechen dem Gesetz

Zudem würden bei möglichen Umbauten immer alle städtischen Werke miteinbezogen: «Wenn bei einer Haltestelle zum Beispiel in zwei Jahren neue Rohre im Boden verlegt werden müssen, dann macht es keinen Sinn, jetzt schon die Perronfläche anzuheben», so Wälti. «Die neu sanierte Haltestelle würde ja gleich wieder aufgerissen.» Deshalb achte man auf eine zeitliche Koordination, die effizient sei.

In Bezug auf Tram-Haltestellen sind die VBZ auf gutem Wege. Wie sieht es denn mit den Bushaltestellen aus? «Diese werden in der Stadt Zürich seit rund zehn Jahren laufend hindernisfrei ausgebaut», sagt der Mediensprecher. Damals habe die Standardhöhe noch 16 Zentimeter betragen. Im Jahr 2015 hat die Stadt dann eine Kantenhöhe von 22 Zentimeter, wie sie auch das Behindertengleichstellungsgesetz empfiehlt, vorangetrieben. Seit Oktober 2018 ist diese Höhe Standard – und zwar im gesamten Kanton.

veröffentlicht: 8. April 2022 07:22
aktualisiert: 8. April 2022 07:22
Quelle: ZüriToday

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