Bezirksrat hätte Parteizugehörigkeit von SP-Kandidatin angeben müssen
Am 12. März wählen die Stadtzürcher Stimmberechtigten in einer Ersatzwahl ein Mitglied des Bezirksrats Zürich. Zur Wahl stehen zwei Personen: Roberto Feusi, Leiter einer Getränkefirma und Rechtsanwältin Sarah Eichenberger Caballero Mejias. Auf dem Beiblatt steht bei Feusi «parteilos» – bei Eichenberger Caballero Mejias wird keine Parteizugehörigkeit oder -nichtzugehörigkeit erwähnt. Dies, obwohl die Angabe der Partei seit Jahresbeginn Pflicht ist. In einer Mitteilung vom Dienstag hat der Bezirksrat nun das Fehlverhalten zugegeben.
Bezirksratspräsident wies die Kritik von sich
Sarah Eichenberger Caballero Mejias wurde von der «Interparteilichen Konferenz des Bezirks Zürich (IPK)» vorgeschlagen. Der IPK gehören alle grösseren Parteien an. Bis anhin musste die Parteizugehörigkeit von Kandidatinnen und Kandidatinnen der IPK nicht erwähnt werden.
Erst sah Bezirksrats-Präsident Mathis Kläntschi kein Fehlverhalten vonseiten des Bezirksrats. So sagte er, die Wahlzettel seien gesetzeskonform, die Parteizugehörigkeit habe zum Zeitpunkt der Anordnung im November noch nicht angegeben werden müssen.
Bezirksrat bedauert den Fehler
Nun krebst Kläntschi zurück. Die Änderung gelte seit dem 1. Januar für alle Wahlen. «Der Bezirksrat bedauert, diese Änderung der Verordnung über die politischen Rechte nicht berücksichtigt zu haben», schreibt der Bezirksrat.
(gin)
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