Bezirksgericht Zürich verurteilt Messerstecher und verweist Steinwerfer ausser Landes
Ein heute 26-Jähriger wirft am Bahnhof Stadelhofen eine Glasflasche aufs Gleis, weil er auf seine Freundin wütend ist: Was in einer Oktobernacht im Jahr 2021 seinen Anfang genommen hatte, endete diesen Montag mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe gegen den Mann und einem Landesverweis gegen einen anderen jungen Mann. Dies berichtet der «Tages-Anzeiger».
Flasche auf Gleis provozierte Männergruppe
Der 26-Jährige habe mit seiner Freundin auf den Nachtzug am Bahnhof Stadelhofen gewartet. Nachdem er eine Flasche auf das Gleis geworfen hatte, rief ein anderer Mann aus einer zehnköpfigen Gruppe: «Welcher Hurensohn hat diese Flasche geworfen?» Daraufhin sei der 26-Jährige auf die Gruppe zugegangen und es sei zu einem Streit gekommen, wie der Tages-Anzeiger schreibt.
Die zehn Männer hätten sich vor dem 26-Jährigen aufgebaut. Dieser habe einen Pfefferspray gezückt und den Männern ins Gesicht gesprüht. Danach habe er sich wieder auf eine Bank gesetzt.
Täter stach auf Gesicht ein
Wie die Überwachungskameras zeigen, sprang daraufhin ein heute 22-jähriger Slowene aus der Gruppe in das Gleisbett und holte zwei Schottersteine. Diese warf er dem 26-Jährigen an den Kopf und an den Oberkörper. Der 26-Jährige zückte ein sechs Zentimeter langes Klappmesser und rannte den flüchtenden Männern nach. Als einer von ihnen stürzte, stach er auf diesen ein – unter anderem attackierte er ihn im Gesicht.
Sieben Jahre Freiheitsstrafe
Der Anwalt des 26-Jährigen habe auf Notwehr plädiert – jedoch vergebens, schreibt der «Tages-Aanzeiger». Es sei, so das Bezirksgericht, keine Notwehrsituation mehr gewesen. Denn die Männergruppe habe sich bereits abgewendet. Das Gericht verurteilte den 26-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Den Opfern muss er ausserdem eine Genugtuung von 4000 Franken zahlen.
Landesverweis für Steinwerfer
Den Slowenen verurteilte das Bezirksgericht Zürich zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Ausserdem hat es gegen den 22-Jährigen einen Landesverweis von fünf Jahren ausgesprochen. Einen Monat später sei der junge Mann an einem Angriff an zwei Männer in Wetzikon beteiligt gewesen. Bei den Taten handle es sich um sogenannte Katalogstraftraten.
Die Urteile seien noch nicht rechtskräftig, wie der Tages-Anzeiger schreibt. Sie können vor dem Obergericht angefochten werden.
(gin)
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