Zürich

Bezirksgericht Zürich: Eine bizarrer Konflikt ums Maskentragen

Zürich

Bezirksgericht fällt Entscheid in bizarrem Konflikt ums Maskentragen

07.03.2022, 11:43 Uhr
· Online seit 07.03.2022, 10:29 Uhr
Bei einem Streit wegen einer FFP2-Maske gibt sich ein 76-Jähriger als Polizist aus. Die skurrile Geschichte endet mit einem Freispruch.
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Der Anklageschrift ist kurz: «Der Beschuldigte gab sich gegenüber der Ladeninhaberin als Polizeibeamter aus und drohte dieser eine Ordnungsbusse an, da sie keine FFP2-Maske getragen habe, obwohl er hierzu keinen öffentlichen Auftrag von der Polizei oder einer anderen staatlichen Institution hatte, was er wusste und auch wollte.» Das Bezirksgericht hat den Mann nun von diesen Vorwürfen freigesprochen und eine Entschädigung von 1'100 Franken gesprochen. Dies berichtet der «Tagesanzeiger». Diesem Freispruch ist eine skurrile Geschichte vorausgegangen.

Widersprüchliche Aussagen

Die Geschichte nahm ihren Anfang, als der Angeklagte einen Schal in einem Geschäft erworben habe. Er habe ihn gekauft, den Laden in der Folge aber mehrfach aufsuchen müssen, weil der Schal einen Mangel aufgewiesen habe. Er sei jeweils vor verschlossener Tür gestanden. Masken, so der Angeklagte, seien nie ein Thema gewesen. Er habe eine Maske getragen, die Verkäuferin auch. Das war im März 2021.

Die Verkäuferin – die Anklageschrift basiert auf ihren Aussage  – schloss den Laden jeweils ab. Sie fürchtete sich vor dem Mann. Offenbar hatte sogar ihr Sohn sein Büro vorübergehend in den Laden verlegt, weil seine Mutter Angst hatte.

Das Bezirksgericht fällte sein Urteil zugunsten des Angeklagten und sprach ihn frei. Eine «verstörende, ganz bizarre Situation», nannte es der zuständige Einzelrichter. Denn: Trotz des Freispruchs gehe er davon aus, dass sich der 76-Jährige als Polizist ausgegeben habe. Wieso also ein Freispruch?

Bipolare Störung

Einer der Gründe liegt in der gesetzlichen Lage. Zu behaupten, man sei von der Polizei, ist gemäss Strafgesetzbuch nämlich noch keine Amtsanmassung. Dazu kommt: Beim Angeklagten ist vor fünf Jahren eine bipolare Störung diagnostiziert worden. Dass die Situation so unterschiedliche wahrgenommen worden sei, begründe wohl auch, wie es zu dieser grotesken Ausgangslage gekommen sei.

So äusserte sich der Richter zum Abschluss gegenüber dem 76-Jährigen klar: «Ich vertraue darauf, dass Sie den Laden in Zukunft meiden und regelmässig Ihre Medikamente nehmen.» Und fügte noch seine persönliche Hoffnung an – nämlich, «dass wir diesen Fall nicht noch schriftlich begründen müssen».

(oeb)

veröffentlicht: 7. März 2022 10:29
aktualisiert: 7. März 2022 11:43
Quelle: ZüriToday

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