Versuchter Mord

Bezirksgericht Meilen schickt Messerstecherin in Klinik

19.09.2022, 16:48 Uhr
· Online seit 19.09.2022, 11:53 Uhr
Das Bezirksgericht Meilen ZH hat am Montag eine 52-Jährige wegen versuchten Mordes und Drohung zu 11,5 Jahren Freiheitsentzug und einer Geldstrafe verurteilt. Die Freiheitsstrafe wird zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben, die Frau muss in eine Klinik.
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Die Schweizerin leidet gemäss Gutachten an einer bipolaren Störung. Sie befindet sich im vorzeitigen Massnahmenvollzug. Sollte sie in ein paar Jahren als geheilt gelten, entscheide das Gericht neu über den Vollzug der Freiheitsstrafe, sagte der vorsitzende Richter bei der Urteilseröffnung am Montag. Nicht aufgeschoben wird der Vollzug der Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 100 Franken.

Opfer des Mordversuchs war der Ehemann der Beschuldigten. Ihm muss die Frau eine Genugtuung von 45'000 Franken zahlen. Zudem ist sie für Kosten, die ihm aus dem Vorfall entstanden und noch entstehen grundsätzlich schadenersatzpflichtig. Im weiteren kommen hohe Verfahrenskosten auf sie zu.

Drei Messer im Rucksack

Am 30. September 2020 packte die Frau drei grosse Küchenmesser in einen Rucksack und fuhr mit dem Velo zu ihrem Mann, der damals schon getrennt von ihr lebte. Als er die Tür öffnete, attackierte sie ihn unvermittelt mit einem Messe und fügte ihm mehrere, teils lebensgefährliche Verletzungen zu. Schon bei einer früheren Gelegenheit hatte sie ihn mit einem Messer schwer bedroht.

Es sei klar, was die Beschuldigte damals erreichen wollte, sagte der Richter: Wer mit einem Messer mit 19 Zentimeter langer Klinge wiederholt auf Brust und Oberkörper eines anderen Menschen einsteche «will ihn nicht verletzen. Er will ihn töten».

«Zweifellos versuchter Mord»

Dieses Ziel habe die Frau angestrebt, als sie den Rucksack vorbereitete und so bereitstellte, dass ihre Söhne ihn nicht sahen. Auch die Wahl der Messer spreche dafür. In der Hauptverhandlung im Juli 2022 hatte die Frau ausgesagt, sie habe «einfach die drei grössten» eingepackt.

«Sie hatten konkrete Vorstellungen, was Sie wollten», sagte der Richter. Es handle sich zweifellos um versuchten Mord..

Gewiss habe es Streitereien in der Familie gegeben. Dies komme auch in andern Familien vor. Es sei aber nicht so gewesen, dass die Frau «in einem Terrorregime» gelebt und gelitten habe und irgendwann «in entschuldbarer Verzweiflung» handelte. Überdies sei der Mann vor der Tat bereits aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen.

Vermindert schuldfähig

Für versuchten Mord ist das Strafmass von 11,5 Jahren mild - das Strafgesetzbuch sieht dafür eine Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren bis lebenslänglich vor. Das Gericht berücksichtigte die psychische Erkrankung der Frau. Laut Gutachten war sie zum Tatzeitpunkt nicht völlig schuldunfähig, aber doch in mittlerem Grade vermindert schuldfähig.

Zugunsten der Frau spreche laut Gericht auch, dass sie weitestgehend geständig sei, und dass sie sich im Verfahren kooperativ und korrekt verhalten habe.

Das Urteil kann noch ans Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden. Die Staatsanwältin hatte eine Freiheitsstrafe von 13 Jahre gefordert, der Verteidiger sah maximal fünf Jahre wegen versuchten Totschlags als angemessen. Über die Notwendigkeit einer stationären Massnahme waren sich alle Parteien einig.

(sda/bza)

veröffentlicht: 19. September 2022 11:53
aktualisiert: 19. September 2022 16:48
Quelle: ZüriToday

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