Kantonale Abstimmungen Zürich

Bei einer Initiative sind sich sogar Linke und Rechte einig

11.09.2022, 14:01 Uhr
· Online seit 11.09.2022, 12:53 Uhr
Zwei Vorlagen kommen am 25. September im Kanton Zürich vor das Volk. Hier erfährst du, worum es geht beim Gegenvorschlag zur «Kreislauf-Initiative» und bei der Initiative «Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre».
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Gegenvorschlag zur «Kreislauf-Initiative»

Die Vorlage hat ihren Ursprung in der kantonalen Volksinitiative «für eine nachhaltige Nutzung von Wertstoffen (Kreislauf-Initiative)», lanciert von den Jungen Grünen des Kantons Zürich 2019. Diese fordert, dass der Kanton und die Gemeinden günstige Rahmenbedingungen und Anreize für einen ressourcenschonenderen Konsum und die Verringerung der nach wie vor grossen Abfallproduktion schaffen. Der Regierungsrat kam jedoch zum Schluss, dass die 2019 eingereichte Vorlage Schwächen aufweist und zu eng gefasst ist.

Im Kanton Zürich generieren Wirtschaft und Haushalte jährlich drei Tonnen Abfall pro Kopf. Die Wirtschaft, vor allem die Bauwirtschaft, ist für den grössten Abfallberg verantwortlich. Der Regierungsrat arbeitete deshalb einen Gegenvorschlag zur Initiative aus. Dieser erfasst nicht nur den Konsum und das Abfallaufkommen der Verbraucher, sondern die ganze Versorgungs- und Wertschöpfungskette von der Produktion über den Konsum bis zum Abfall. Demnach sollen Kanton und Gemeinden verstärkt für die Schliessung von Stoffkreisläufen und den schonenden Umgang mit Rohstoffen, Materialien und Gütern sorgen.

Rohstoffe seien nicht unendlich verfügbar

Der Kantonsrat und der Regierungsrat empfehlen ein Ja. Nicht erneuerbare Rohstoffe seien nicht unendlich verfügbar, begründen sie die Empfehlung. Zudem rechnen die beiden Räte damit, dass die zunehmende Schliessung von Stoffkreisläufen zu einer geringeren Auslandabhängigkeit bei der Versorgung mit Rohstoffen wie etwa Rohöl führt. Die Vorlage wurde im Kantonsrat ohne Gegenstimme angenommen. Auch eine breite Allianz von den Grünen bis zur SVP unterstützt den Gegenvorschlag.

Initiative «Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre»

Das Initiativkomitee Alternative Liste reichte 2020 die Initiative ein. Diese verlangt, dass Einkünfte aus Beteiligungen an Unternehmen, zum Beispiel Dividenden, höher besteuert werden. Aktuell versteuern Personen, die mit mindestens zehn Prozent an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften beteiligt sind, ihre Einkünfte zu 50 Prozent. Künftig sollen sie 70 Prozent davon dem Kanton abgeben.

Nur ein Prozent profitiere von Steuerrabatt

SP, Grüne, EDU und AL befürworten die Vorlage. Sie vergleichen die Besteuerung von 50 Prozent mit einem Steuerrabatt, von dem nur rund ein Prozent der Steuerpflichtigen profitiere. Zudem würden Klein- gegenüber Grossaktionärinnen und -aktionären diskriminiert.

Der Kantonsrat und der Regierungsrat empfehlen ein Nein. Sie argumentieren damit, dass dies zu einer nachteiligen Mehrbelastung durch Gewinnsteuer und Einkommenssteuer führen würde. Auch würde der Kanton steuerlich weniger attraktiv und benachteilige den Kanton Zürich im Standortwettbewerb. Dagegen sind auch EVP, FDP, SVP, GLP und die Mitte.

(bza)

veröffentlicht: 11. September 2022 12:53
aktualisiert: 11. September 2022 14:01
Quelle: ZüriToday

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