Wegen Lärmschutz

Auf der A1 zwischen Zürich Nord und Brüttisellen gilt nachts neu Tempo 80

12.05.2023, 16:23 Uhr
· Online seit 12.05.2023, 10:53 Uhr
Auf der A1 zwischen der Ausfahrt Zürich Nord und Brüttisellen plant das Astra eine Umnutzung der Pannenstreifen zu einer weiteren Fahrspur. Der Abschnitt liegt in dicht bewohntem Gebiet, weshalb das Bundesgericht für besseren Lärmschutz das Tempo drosselt.
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Der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) und die Stadt Zürich reichten beim Bundesgericht eine Beschwerde zum Spurausbau auf der Nordumfahrung Zürich ein. Dieser dürfe nur dann stattfinden, wenn gleichzeitig der Lärmschutz der Anwohnenden verbessert wird. Das Bundesgericht hat der Beschwerde stattgegeben. Auf besagtem Streckenabschnitt darf der Verkehr zwischen 22 Uhr und 7 Uhr nur noch mit 80 Stundenkilometern rollen. Vor dem Bundesverwaltungsgericht ist die Beschwerde zuvor gescheitert.

Konsistenter Entscheid des Bundesgerichts

Der VCS begründet die Beschwerde damit, dass durch den Spurausbau der A1 zu mehr Verkehr und damit mehr Lärm führt. Und nachts sowie in den frühen Morgenstunden sei das Ruhebedürfnis der Bevölkerung besonders gross. Das Bundesgericht zeige sich beim Lärmschutz konsistent mit seinen bisherigen Entscheiden, schreibt der VCS.

Das Bundesamt für Strassen Astra wollte die Geschwindigkeitsreduktion aus volkswirtschaftlichen Gründen nicht signalisieren. Ausserdem legte das Astra hohen Wert auf die Reisezeitverluste im Freizeitverkehr. Das Bundesgericht urteile aber, dass die Inkaufnahme von gesundheitlichen Schäden durch Lärm nur als «ultima ratio» in Frage käme.

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Verwaltungspraxis steht nicht über Lärmschutz

«Eine Verwaltungspraxis dürfe nicht dazu führen, dass mit dem Argument von Reisezeitverlusten ein ausreichender Lärmschutz ausgehebelt werde», führt das Bundesgericht weiter aus. Neue Studien würden ausserdem zeigen, dass «jede Massnahme, die zu einer Reduktion der Lärmbelastung beiträgt, und sei sie noch so gering oder scheinbar unbedeutend, potenziell auch den Gesundheitszustand der Bevölkerung verbessern kann».

Simone Brander, Vorsteherin des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements der Stadt Zürich, freut sich, dass das Bundesgericht mit seinem Entscheid dem Lärmschutz mehr Gewicht beigemessen hat, als einem geringen Reisezeitverlust von durchschnittlich 56 Sekunden pro Fahrt. Das schreibt die Stadt Zürich in einer Mitteilung.

(lba/hap)

veröffentlicht: 12. Mai 2023 10:53
aktualisiert: 12. Mai 2023 16:23
Quelle: ZüriToday

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