Kanton Zürich

90 Personen liessen im Januar ihren Geschlechtseintrag ändern

05.02.2022, 10:34 Uhr
· Online seit 05.02.2022, 09:42 Uhr
Transmenschen und Intersexuelle können ihre Geschlechtsbezeichnung seit Anfang Jahr einfacher amtlich umschreiben lassen. In der Stadt Zürich bestand vor allem in den ersten Wochen Interesse.
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Von Mann zu Frau oder umgekehrt in 15 Minuten: Für Transmenschen und Intersexuelle in der Schweiz ist es seit Anfang Jahr einfacher geworden, ihr Geschlecht und ihren Namen im Personenstandsregister ändern zu lassen. Neu reicht es, für 75 Franken auf dem Zivilstandsamt eine Erklärung mit dem gewünschten Geschlecht und Namen zu unterschreiben. Wie aktuelle Zahlen zeigen, welche die «Limmattaler Zeitung» vom kantonalen Gemeindeamt auf Anfrage erhalten hat, haben im Kanton Zürich im Januar insgesamt 87 Personen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Der grösste Teil davon entfällt auf das Zivilstandsamt der Stadt Zürich – 36 Menschen haben im Stadthaus während des vergangenen Monats eine Geschlechtserklärung abgegeben. Danach folgen die Zivilstandsämter in Winterthur mit acht sowie Dübendorf und Kloten mit jeweils sechs Personen. Nur vereinzelte bis gar keine Erklärungen gingen bei den übrigen 20 Zivilstandsämtern im Kanton ein. Das Zivilstandsamt Dietikon etwa verzeichnete lediglich eine.

Der grosse Andrang ist vorbei

Mit 36 Geschlechtserklärungen habe das Zivilstandsamt der Stadt Zürich zwar etwas mehr Fälle bearbeiten müssen als erwartet, ein grosser Mehraufwand sei dies aber nicht gewesen, sagt Teamleiter Roland Peterhans. Am grössten sei das Interesse in den ersten zwei Wochen gewesen. Insgesamt 25 Personen seien in dieser Zeit vorbeigekommen, teilweise auch von ausserhalb der Stadt Zürich. In den darauffolgenden zwei Wochen seien es noch zehn gewesen.

Seither habe die Nachfrage weiter nachgelassen. «Die Leute, die sofort kamen, waren diejenigen, die bereits seit langer Zeit auf diese Möglichkeit gewartet hatten», erklärt Peterhans, der insgesamt rund 20 der 36 Fälle selber bearbeitet hatte. Er rechnet deshalb in Zukunft auch nicht mehr mit einem grösseren Andrang.

Missbräuche kann er bislang ausschliessen

Das Geschlechterverhältnis bei den 36 Fällen in der Stadt Zürich war laut Peterhans ziemlich ausgeglichen. Die Bandbreite beim Alter war gross: Die jüngste Person war zwölf, die älteste 75 Jahre alt. Insgesamt fünf Personen waren minderjährig, zwei davon unter 16. Letztere können ihren Geschlechtseintrag nur mit dem Einverständnis ihrer gesetzlichen Vertretung ändern lassen. Bei den genannten zwei Fällen hätten sich die Eltern sehr unterstützend gezeigt, sagt Peterhans.

Bedenken, dass das vereinfachte Verfahren Missbräuche begünstige – etwa durch Männer, die der Militärdienstpflicht entgehen wollen –, teilt der Teamleiter nicht. Er habe bei keinem seiner bearbeiteten Fälle ein komisches Gefühl gehabt. «Es handelte sich bei keinem dieser Fälle um spontane Entscheide. Die Personen hatten sich zuvor schon seit vielen Jahren mit ihrer Geschlechtsidentität auseinandergesetzt.»

Bis vor kurzem galt: Zuerst die OP, dann der neue Eintrag

Teamleiter Peterhans beschreibt die neue Arbeit mit den Geschlechtserklärungen als sehr befriedigend. «Ich stellte bei allen Betroffenen eine grosse Freude und grosse Dankbarkeit fest.» Für diese Menschen sei es ausserordentlich wichtig, dass sie ihren Geschlechtseintrag, ohne grosse Umstände und ohne sich erklären zu müssen, ändern könnten. Das war lange Zeit alles andere als selbstverständlich in der Schweiz.

Bis vor wenigen Jahren war eine Änderung des Geschlechtseintrages nämlich erst nach einer operativen Angleichung der Geschlechtsorgane möglich. War man verheiratet, musste man sich zusätzlich vorher scheiden lassen. In jüngster Zeit sind die Anforderungen zwar etwas gesunken. Doch noch bis Anfang dieses Jahres musste ein Gericht den Wechsel des Geschlechtseintrages beglaubigen. Für die Betroffenen stellte das eine zusätzliche Hürde dar.

Zwischen 40’000 und 260’000 Transmenschen leben gemäss Schätzungen in der Schweiz

Nun wurde das Verfahren grundlegend vereinfacht. Möglich machte dies eine Änderung des Zivilgesetzbuches, die das Parlament Ende 2020 verabschiedete und der Bundesrat per Anfang 2022 in Kraft setzte. Wer seinen Geschlechtseintrag ändern lassen möchte, der muss auf dem Zivilstandsamt einen Termin vereinbaren. Dort muss die Person lediglich ein Formular unterschreiben, mit welchem der gewünschte Geschlechterwechsel bestätigt wird. Das Prozedere dauert etwa 15 Minuten. Im Anschluss meldet das Zivilstandsamt den Wechsel der Einwohnerkontrolle. Die Mitteilung an die Bank, Versicherung oder den Arbeitgeber muss die Person selber machen.

Die Änderung des Geschlechtseintrages hat keinerlei Auswirkungen auf bestehende familienrechtliche Beziehungen. Das heisst: Eine Mutter bleibt die Mutter, auch wenn sie nun das Geschlecht männlich in ihrem Ausweis stehen hat. Dasselbe gilt für die Bezeichnungen Ehefrau und -mann. Ebenfalls anzumerken ist, dass lediglich die Geschlechtskategorien «männlich» und «weiblich» ausgewählt werden können. Ein drittes Geschlecht, wie es das etwa in Deutschland mit der Bezeichnung «divers» gibt, kann in der Schweiz nicht im Personenstandsregister eingetragen werden.

Konkret von der Gesetzesänderung profitieren Menschen, deren Geschlechtsidentität vom bei der Geburt bestimmten Geschlecht abweicht (Transidentität), und Personen, deren Geschlecht bei der Geburt nicht eindeutig bestimmt werden konnte (Intersexuelle). Wie viele das in der Schweiz sind, ist nicht genau bekannt. Bei den Transmenschen gehen Schätzungen gemäss der Organisation Transgender Network Switzerland von einem bevölkerungsmässigen Anteil zwischen 0,5 bis 3 Prozent aus. In Zahlen ausgedrückt wären das zwischen 40’000 und 260’000 Menschen. Und das Bundesamtes für Gesundheit beziffert die Anzahl intersexuell geborener Menschen auf rund 40 pro Jahr.

Soll der Geschlechtseintrag gänzlich wegfallen?

Das vereinfachte Verfahren sei «im Grundsatz klar zu begrüssen», sagt Alecs Recher, Gründer des Transgender Network Switzerland. Als Leiter dessen Rechtsberatung weiss er, mit welchen Herausforderungen Transmenschen tagtäglich konfrontiert sind. «Wenn Transmenschen geoutet werden, beispielsweise durch den alten Namen und Geschlechtseintrag auf Dokumenten, ist das automatisch eine Quelle für Diskriminierung und Feindlichkeit.» Aus diesem Grund sei es wichtig, dass jede Person ihren Geschlechtseintrag unkompliziert ihrer Geschlechtsidentität anpassen könne. «Natürlich geht nicht jede Diskriminierung mit einem neuen Eintrag weg, aber er ist sicher ein unterstützender und schützender Faktor.»

Insgesamt finde er es gut, dass Bewegung in die Thematik gekommen sei, sagt Recher. Dennoch blieben einige Hürden. Er nennt etwa das Zustimmungserfordernis für urteilsfähige Personen unter 16 Jahren und umfassend verbeiständete Personen sowie den in der Praxis erschwerten Zugang für Geflüchtete. Zudem fehle die Anerkennung von non-binären Identitäten – also Personen, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugehörig fühlen. Recher begrüsst aber auch die Diskussion über die gänzliche Streichung des Geschlechts aus dem Personenstandsregister. «Der Staat muss sich immer wieder überlegen, welche Daten er wirklich braucht und ob es gerechtfertigt ist, sie auf Dokumente aufzudrucken.»

Mit seinen Anregungen rennt Recher in Bundesbern offene Türen ein: Der Bundesrat erarbeitet derzeit einen Bericht zur Einführung einer dritten Geschlechtskategorie oder dem gänzlichen Verzicht eines Geschlechtseintrages. In einer Stellungnahme von Ende 2020 hatte sich auch die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) dazu geäussert. Sie kam zum Schluss: Sowohl das Offenlassen des Geschlechtseintrags als auch die Schaffung einer dritten Eintragungsmöglichkeit oder auch der gänzliche Verzicht eines Eintrages sind der aktuellen Regelung vorzuziehen.

(Sven Hoti, Limmattaler Zeitung)

veröffentlicht: 5. Februar 2022 09:42
aktualisiert: 5. Februar 2022 10:34
Quelle: Limmattaler Zeitung

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