21-Jähriger tötet Obdachlosen und steht jetzt vor Zürcher Gericht
Der 21-Jährige steht vor Gericht, weil er am 19. September 2021 bei einem Gemeinschaftszentrum in der Stadt Zürich einen dort schlafenden Obdachlosen totgeprügelt haben soll.
Die Tat hatte in der Bevölkerung Entsetzen ausgelöst. Der 66-jährige Obdachlose hatte mit Zustimmung des Gemeinschaftszentrums seit Jahren jeweils die Nacht auf einer Bank des Zentrums verbracht. Auch an jenem frühen Sonntagmorgen lag der Mann in seinem Schlafsack, als der Beschuldigte vorbeikam.
Der heute 21-jährige Schweizer war nach dem Ausgang auf dem Heimweg von der Tramstation zu seinen Eltern. Laut Anklageschrift erblickte er den Schlafenden zwischen 4.30 und 4.50 Uhr und attackierte ihn.
Die Tat filmte er mit dem Handy
Wie es in der Anklageschrift heisst, «boxte, trat und stampfte er mit den Schuhen» auf den völlig wehrlosen Mann im Schlafsack ein. Dieser erlitt unter anderem Schädelbrüche, das Gesicht war zertrümmert, mehrere Rippen waren gebrochen und Zähne ausgeschlagen. Noch am Tatort erlag das Opfer seinen schweren Verletzungen.
Der Beschuldigte filmte seine Gewaltorgie mit dem Handy und verschickte die Aufnahmen über Snapchat. Die Polizei konnte ihn kurz nach der Tat verhaften. Seither sitzt er im Gefängnis.
Bereits früher mit Gewalttaten aufgefallen
Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, war der junge Mann offenbar schon vor der Begegnung mit dem Obdachlosen höchst aggressiv. Auf seinem Weg vom Tram schlug er mit einem Ast bei einem parkierten Auto eine Scheibe ein und setzte einen Zeitungswagen und einen Abfallcontainer in Brand.
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Schon früher war der junge Mann mit Gewalttaten aufgefallen. Laut Anklageschrift attackierte er im Mai 2021 beim Zürcher Hauptbahnhof einen Mann, von dem er zuvor eine Zigarette bekommen hatte. Mit einem zertrümmerten Wadenbein lag das Opfer mehrere Tage im Spital.
Die Staatsanwältin klagt den Beschuldigten zudem wegen Pornografie an. Die Ermittler fanden auf seinem Handy pornografische Bild- und Videodateien mit Kindern, Tieren und Gewalt. Das Strafmass wird die Anklage erst beim Prozess am 12. April bekannt geben.
(sda/joe)