Sesselliftunglück

10 Monate auf Bewährung für Betriebsleiter der Stoosbahnen

29.11.2022, 08:15 Uhr
· Online seit 28.11.2022, 14:09 Uhr
Bei einem Unglück der Stoosbahnen im Februar 2020 verletzten sich drei Menschen teils schwer, eine weitere Person starb später im Spital. Am vergangenen Mittwoch standen drei Angestellte der Stoosbahnen vor dem Bezirksgericht Schwyz. Nun wurde das Urteil veröffentlicht.
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Vor Gericht standen drei Beschuldigte: Der Pistenfahrzeugführer, der stellvertretende Technische Leiter und der Betriebsleiter. Der Grund: Die Männer sollen mitverantwortlich sein, dass am 6. Februar 2020 ein Sessellift der Stoosbahnen rund zehn Meter in die Tiefe stürzte. Drei Menschen wurden teils schwer verletzt, ein Mann starb später im Spital.

Quelle: Tele 1

Nun kommt das Bezirksgericht Schwyz zum Schluss, dass weder dem Pistenfahrzeugführer noch dem stellvertretenden Technischen Leiter die Verletzung der Sorgfaltspflicht vorgeworfen werden könne. Der Pistenfahrzeugführer wusste laut dem Urteil nicht, dass an jenem Abend eine Nachtfahrt stattfinden sollte. Der stellvertretende Technische Leiter war zwar für die Nachtfahrt verantwortlich, war allerdings nicht verpflichtet, den Pistenfahrzeugführer entsprechend zu instruieren. Das sei im Betriebsreglement so nicht vorgesehen.

Die beiden Angestellten der Stoosbahnen wurden deshalb vom Bezirksgericht Schwyz von den Vorwürfen der fahrlässigen Tötung sowie der mehrfachen fahrlässigen schweren und der einfachen Körperverletzung freigesprochen.

Betriebsleiter verurteilt: 10 Monate auf Bewährung

Das Gericht kritisiert allerdings genau den Punkt, dass die Kommunikation und die Instruktion fehlerhaft geregelt sind. Bereits während der Verhandlung am vergangenen Mittwoch gestand der beschuldigte Betriebsleiter denn auch diese «Schnittstellenproblematik» ein. Das Gericht kommt nun zum Schluss, dass der Beschuldigte unbewusst fahrlässig handelte, indem er die «Gefahr beim Nachtbetrieb des Sessellifts nicht erkannt hat, obwohl er diese hätte erkennen können und müssen».

Mit einer richtigen Kommunikation und Instruktion hätte der Unfall verhindert werden können. Das Gericht verurteilt den Betriebsleiter unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung. Er wird zudem verpflichtet, den Privatklägern eine Entschädigung von rund 20'000 Franken zu bezahlen. Auch die Untersuchungs- und Gerichtskosten von rund 17'000 Franken werden dem Betriebsleiter der Stoosbahnen vollumfänglich auferlegt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Schwyzer Kantonsgericht weitergezogen werden.

(red.)

veröffentlicht: 28. November 2022 14:09
aktualisiert: 29. November 2022 08:15
Quelle: PilatusToday

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