Quelle: tvo
Die Armee informierte am Mittwoch auf der Schwägalp über die Neuerungen. Mini-Drohnen ermöglichten den Truppen «eine einfache, zuverlässige, risikoarme Beschaffung und Verbreitung von Informationen in allen Lagen», hiess es in einer Mitteilung. Die Armee setzt vier verschiedene Typen von Mini-Drohnen ein.
Befürchtungen aus der Bevölkerung
Die Ausbildung von Mini-Drohnen-Piloten findet seit 2021 auf sieben Schiess- und Ausbildungsplätzen der Armee statt. Neu sei auch der Einsatz auf den Schiessplätzen auf den Säntisalpen und im Toggenburg geplant, hiess es. Um diesen Einsatz sicher durchzuführen, sei Mitte 2021 ein Flugbeschränkungsgebiet beantragt worden.
Gleichzeitig möchte die Armee die heutige Schiesszone verändern. «Entgegen einzelnen Befürchtungen aus der Bevölkerung geht es jedoch nicht darum, den Schiessplatz mehr zu nutzen», schreibt die Armee. Der Schiessplatz am Fuss des 2500 Meter hohen Säntis wird von der Armee während etwa 50 Tagen im Jahr genutzt. Damit können sich auch die anfangs skeptischen Gleitschirmflieger abfinden: «Das ist für uns nicht mehr so ein grosses Problem, da es nur bei 50 Tagen bleibt», sagt Daniel Graf, Vertreter der «Gleitschirmflieger Ostschweiz».
Belegung wird im Internet publik gemacht
Der Schiessplatz auf den Säntisalpen nahe der Schwägalp ist laut Communiqué einer der grössten Schiessplätze der Schweizer Armee. Um alle Interessierten über den Einsatz von Mini-Drohnen zu informieren und «um Missverständnisse auszuräumen», trafen sich Armee-Verantwortliche mit Vertretern regionaler Behörden und von Verbänden.
Die Belegung der Schiessplätze wird von der Armee mit Schiessanzeigen auf www.vtg.admin.ch bekanntgemacht. Flugbeschränkungsgebiete werden auf der Seite www.skybriefing.com in Bulletins und Briefings publiziert.