1. August

Was, wenn ich meine Raketen nicht ablassen darf?

· Online seit 26.07.2022, 05:58 Uhr
Am 1. August feiern viele traditionell mit Böllern und Raketen. Doch an vielen Orten in der Schweiz gilt bereits ein Feuer- oder Feuerwerksverbot. Aber was, wenn ich mein Arsenal bereits aufgestockt habe? FM1Today hat beim Feuerwerksexperten nachgefragt.
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Bald steht der Nationalfeiertag vor der Tür – und traditionell wird auch haufenweise Feuerwerk am 1. August abgebrannt. Dieses Jahr könnte aber die Trockenheit da einen Strich durch die Rechnung machen. Vielerorts gilt bereits ein Feuer- oder Feuerwerksverbot. Aber was, wenn ich mich schon mit Böllern und Raketen ausgerüstet habe? 

Abbrennen darf man es logischerweise nicht. Doch kann ich es lagern? Ja, sagt Urs Corradini, Präsident der Schweizerischen Koordinationsstelle Feuerwerk (SKF), gegenüber FM1Today. Allerdings müssen einige Dinge beachtet werden.

Wie bewahre ich Feuerwerk sicher auf?

Feuerwerk sollte immer weit weg von möglichen Feuerquellen gelagert werden. Also in einem Raum, in dem nicht geraucht wird, keine brennbaren Flüssigkeiten herumstehen und kein offenes Feuer brennt. Auch Boiler oder Heizungen könnten potenzielle Feuerquellen sein. Zudem sollte nicht übermässig Licht in den Raum kommen. Der Raum sollte trocken sein. Corradini merkt an, dass der Estrich nicht unbedingt geeignet sei, da es im Sommer dort sehr heiss werden kann.

Kann ich offene Packungen sicher aufbewahren?

Feuerwerk sollte nur gelagert werden, wenn es noch originalverpackt ist. In bereits geöffneten Packungen kannst du die Feuerwerkskörper weder gut vor Zündquellen noch vor Feuchtigkeit schützen. Damit steigt das Risiko, dass sich Raketen und Kracher von selbst entzünden, beim kontrollierten Zünden zu schnell losgehen oder zu Blindgängern werden.

Wie lange ist Feuerwerk haltbar?

Feuerwerkskörper haben eigentlich kein Ablaufdatum. Werden sie korrekt gelagert, sind sie meist fast unbegrenzt haltbar.

Wie entsorge ich Feuerwerk?

Der SKF-Präsident empfiehlt, dass man lieber auf Nummer sicher gehen soll und im Zweifelsfall das Feuerwerk entsorgt. Wie das entsprechende Feuerwerk vorschriftsgemäss entsorgt wird, stehe auf der Verpackung. An diese Punkte soll man sich strikt halten und die Sicherheitshinweise beachten. Weitere Informationen zur korrekten Feuerwerksentsorgung gibt es zudem bei der jeweiligen kantonalen Stelle für Abfallwirtschaft.

Gebäudeversicherung warnt

Wenig von der Lagerung hält die Gebäudeversicherung St.Gallen, wie Christian Widmer, der stellvertretende Leiter Brandschutz, gegenüber FM1Today erklärt. Laut Widmer sei die sicherste Methode, das Feuerwerk zurückzubringen und bei der nächsten Gelegenheit neues zu kaufen. «So kann man sicher sein, dass zum einen während dem Jahr nichts passiert und zum anderen, dass es dann beim Abbrennen zu keinen Schwierigkeiten kommt», so Widmer.

(mma)

veröffentlicht: 26. Juli 2022 05:58
aktualisiert: 26. Juli 2022 05:58
Quelle: FM1Today

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