Kellerlagerung verboten

Diese Dinge gehören nicht ins Untergeschoss

· Online seit 06.02.2023, 09:19 Uhr
Alles, was keinen Platz hat, kommt in den Keller – nach dieser Devise nutzen wohl die meisten von uns das Untergeschoss. Doch aufgepasst: Es gibt einiges, was dort eigentlich gar nicht untergebracht werden dürfte.
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In einigen Mietverträgen oder Hausordnungen ist sogar explizit schriftlich festgehalten, was nicht in den Keller gehört.

Keine leicht entzündlichen Stoffe

Besonders gefährlich und deshalb verboten sind Dinge mit hoher Brandgefahr. Dazu gehören beispielsweise Lacke und Farben mit Lösungsmitteln oder auch Desinfektionsmittel. Benzin oder Öle wie beispielsweise Motorenöl dürfen nur bis zu einer gewissen Menge im Keller aufbewahrt werden. Sonst benötigen sie einen speziellen Schrank zur Aufbewahrung. Dass Gasflaschen nicht in den Keller gehören, sollte wohl klar sein. Ausserdem ist es eine gute Idee, darauf zu verzichten, alte Zeitungen, Karton und Papier im Keller zu lagern – auch wenn es natürlich «schampar» praktisch ist. Nicht ganz so kritisch, aber dennoch heikel werden können Kleidungsstücke und Matratzen.

Vorsicht bei Lebensmitteln

Die Lagerung von Lebensmitteln ist zwar nicht streng geregelt, dennoch solltest du für eine möglichst hygienische Aufbewahrung sorgen. Eingekochtes oder eingelegtes Essen muss gut verschlossen sein, damit es nicht schimmelt oder Ungeziefer und Ratten anlockt. Alles, was Feuchtigkeit abgibt, lagerst du lieber nicht im Keller. Dies kann nämlich zur Schimmelbildung beitragen. Eine gesamte Übersicht findest du hier.

Was ist der aussergewöhnlichste Gegenstand, den du in deinem Keller beherbergst? Schreib es uns in die Kommentare!

veröffentlicht: 6. Februar 2023 09:19
aktualisiert: 6. Februar 2023 09:19
Quelle: ArgoviaToday

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