Nervige Falschparkierer

Das kannst du machen, wenn Fremde deinen Parkplatz nutzen

29.10.2022, 09:24 Uhr
· Online seit 29.10.2022, 06:14 Uhr
Ein Auto steht auf deinem Parkplatz vor deiner Wohnung. Kannst du den nervigen Falschparkierer abschleppen lassen oder einfach zu Hause eine Busse ausdrucken? Wir klären auf.
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Ein stressiger Arbeitstag geht zu Ende. Die Heimfahrt im dichten Feierabendverkehr kostet noch zusätzliche Nerven – und dann steht auch noch ein fremdes Auto auf dem Parkplatz. Das ist ärgerlich. Das Bittere daran, als Parkplatzbesitzer oder Mieter hat man in diesem Moment kaum Möglichkeiten, den lästigen Falschparkierer vom eigenen Parkplatz zu bekommen.

Hat man Glück, hat der Falschparkierer seine Handynummer unter der Windschutzscheibe gelassen oder den Namen des Nachbarn, den sie oder er besucht.

Meistens ist der Falschparkierer jedoch nicht in nützlicher Frist auffindbar. Kann man das Auto einfach abschleppen lassen? Jeder Besitzer oder Mieter darf sich gemäss dem Zivilgesetzbuch «verbotener Eigenmacht mit Gewalt wehren.» Unter den Begriff der «verbotenen Eigenmacht» fällt auch das Parkieren eines Autos auf einem privaten Parkplatz ohne Einwilligung.

Aufgepasst beim Abschleppen

Der Artikel 926 im Zivilgesetzbuch ist jedoch kein Freifahrtschein für den Parkplatzbesitzer. Die Selbsthilfe muss den konkreten Umständen angepasst und somit verhältnismässig sein. Wird der eigene Parkplatz dringend gebraucht und es keine milderen Massnahmen gibt, kann das Abschleppen des Fahrzeuges ohne das Einverständnis des Autobesitzers ein verhältnismässiges Mittel sein.

Der Abschleppdienst ist schnell gerufen und das unliebsame Auto schnell abgeschleppt. Auf den Kosten des Abschleppdienstes bleibt jedoch vorerst der eigentliche Parkplatzbesitzer sitzen. Falls rechtmässig und verhältnismässig gehandelt wurde, können die Kosten als Schadenersatz zurückgefordert werden. Das kann jedoch ein langes und eher aufwendiges Zivilverfahren nach sich ziehen.

So kannst du dich schützen

Besser ist es vorzusorgen. Sichere deinen Parkplatz mit einer Kette oder einem Pfosten. Auch eine «Reserviert»-Tafel schafft Abhilfe. Falls das nichts hilft, kann man ein richterliches Verbot anordnen lassen. Dieses kann man beim Gerichtsstand des Ortes beantragen, in dem das Grundstück im Grundbuch eingetragen ist.

Kann man dem Gericht glaubhaft machen, dass es eine bestehende oder drohende Störung durch falsch parkierte Autos gibt, heisst es den Antrag gut. Anschliessend wird an einer gut sichtbaren Stelle eine Verbotstafel aufgestellt. Die Kosten von rund 1000 Franken für das Verfahren und die Tafel trägt man jedoch selbst.

Doch was bringt ein richterliches Verbot? Die Polizei darf nur Parkbussen verteilen, wenn ein richterliches Verbot besteht. Parkiert jemand auf deinem Parkplatz, kannst du dies dokumentieren und die Lenkerin oder den Lenker anzeigen. Ohne Strafanzeige wird die Polizei nicht aktiv. Dem Falschparkierer drohen bis zu 2000 Franken Busse und die Übernahme der Verfahrenskosten.

Übrigens: Selbst Bussen verteilen ist sinnlos. Private dürfen Bussen nur im Rahmen von Verträgen vereinbaren. Ansonsten ist das Verteilen von Bussen dem Staat vorbehalten.

veröffentlicht: 29. Oktober 2022 06:14
aktualisiert: 29. Oktober 2022 09:24
Quelle: PilatusToday

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