Er hat am Mittwoch einem Vorstoss des Luzerner FDP-Ständerats Damian Müller zugestimmt. Anlass für den Vorstoss bildeten die letzten Auftritte der Schweizer Eishockey-Nationalmannschaft.
Sie trat mit dem Schweizer Wappen auf dem Trikot auf. Laut Müller wurde der Verband schon 2018 auf die missbräuchliche Verwendung des Wappens hingewiesen. Der Fall liegt derzeit beim Bundesverwaltungsgericht.
Bundesrat ist dagegen
Der Bundesrat beantragte dem Rat die Ablehnung des Vorstosses. Den Sportverbänden stehe die Verwendung des Schweizerkreuzes auf den Trikots offen, nicht aber jene des Wappens. Der Gebrauch des Schweizerkreuzes im Wappenschild sei der Eidgenossenschaft vorbehalten, so der Bundesrat.
Das Wappenschutzgesetz schütze Gemeinwesen beim Gebrauch ihrer Hoheitszeichen. Gleichzeitig schütze es vor Irreführungen durch missbräuchlich verwendete Zeichen. 2017 sei die entsprechende Bestimmung von den eidgenössischen Räten fast einstimmig angenommen worden, schrieb die Landesregierung dem Ständerat.
«Sicher kein Missbrauch»
Müller sagte aber im Rat, der Gebrauch des Schweizer Wappens durch die Eishockey-Nationalmannschaft sei «sicher kein Missbrauch». «Lassen Sie uns dieses Versäumnis korrigieren». Mit 28 zu 10 Stimmen bei zwei Enthaltungen stimmte der Ständerat dem Vorstoss zu, der noch in den Nationalrat muss.
Dort ist bereits eine gleich lautender Vorstoss von Matthias Aebischer (SP/BE) hängig.
(sda)
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