Schweiz

Zürcher Staatsanwältin soll Schiesserei von Näfels untersuchen

Polizisten-Schüsse

Zürcher Staatsanwältin soll Schiesserei von Näfels untersuchen

10.05.2022, 17:16 Uhr
· Online seit 10.05.2022, 17:16 Uhr
Die Glarner Staats- und Jugendanwaltschaft hat gegen die Kantonspolizisten, die am Samstag in Näfels GL zwei mutmassliche Einbrecher anschossen, eine Strafuntersuchung eröffnet. Untersucht wird eine mögliche strafrechtliche Verantwortung der Beteiligten.

Quelle: TeleZüri

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Dazu soll auch der Hergang des Schusswaffeneinsatzes geklärt werden, wie das Departement Sicherheit und Justiz am Dienstag mitteilte. Die Eröffnung einer Strafuntersuchung nach einem Schusswaffeneinsatz der Polizei mit Verletzten sei ein Routinevorgehen, erklärte der Erste Staatsanwalt, Patrick Fluri, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Staatsanwalt Zürich im Einsatz

Der Regierungsrat setzt für die Untersuchung eine ausserordentliche Staatsanwältin ein. Für die Aufgabe wurde Bettina Groth von der Staatsanwaltschaft I in Zürich bestimmt. Mit der Einsetzung der ausserordentlichen Staatsanwältin sollen Interessenkonflikte vermieden werden.

Aufgrund der engen beruflichen Zusammenarbeit der Kantonspolizei und der Staats- und Jugendanwaltschaft gehe es darum, die Unabhängigkeit der Verfahrensleitung zu gewährleisten, erklärte Departementssekretär Arpad Baranyi auf Anfrage. Das Vorgehen entspreche der Praxis anderer Kantone in vergleichbaren Fällen.

Schüsse bei Verhaftung

Der folgenschwere Vorfall ereignete sich am vergangenen Samstagabend in Näfels. Mehrere Glarner Kantonspolizisten gaben mehrere Schüsse ab, als sie drei mutmassliche Einbrecher in einem Auto verhaften wollten.

Dabei erlitten zwei Männer im Alter von 32 und 29 Jahren Schussverletzungen. Der Ältere befand sich am Dienstag weiterhin in kritischem Zustand. Der Jüngere musste zwar ebenfalls in Spitalpflege, war aber ansprechbar.

Ohne Waffen unterwegs

Der dritte mutmassliche Täter flüchtete nach dem Vorfall. Er konnte bei einer Fahndung von der Polizei verhaftet werden. Bei allen drei Personen handelt es sich um albanische Staatsangehörige ohne Wohnsitz in der Schweiz. Nach aktuellem Kenntnisstand führten sie keine Waffen mit sich.

(sda/roa)

veröffentlicht: 10. Mai 2022 17:16
aktualisiert: 10. Mai 2022 17:16
Quelle: sda

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