Suchtmittel

Sucht Schweiz fordert Nachtverkaufsverbot für Alkohol

07.02.2023, 08:37 Uhr
· Online seit 07.02.2023, 05:39 Uhr
Die Stiftung Sucht Schweiz stellt eine altbekannte Forderung wieder auf: In Läden soll Alkohol in der Nacht nicht verkauft werden dürfen. Sucht Schweiz verweist zur Begründung auf die Kantone Genf und Waadt.
Anzeige

In diesen beiden Kantonen seien seit der Einführung des Nachtverkaufsverbots für Alkohol die Spitaleinlieferungen wegen Alkoholvergiftungen um bis zu 30 Prozent zurückgegangen. Das schreibt die Stiftung in ihrem am Dienstag veröffentlichten Bericht «Schweizer Suchtpanorama 2023».

Insbesondere weniger jüngere Personen hätten deswegen ins Spital eingeliefert werden müssen, schreibt Sucht Schweiz in dem Bericht, den die Stiftung jedes Jahr publiziert. Die Stiftung verlangt weiter generell höhere Preise für Alkohol und einen besseren Jugendschutz auch tagsüber.

Ausnahme für Wein

Ein System mit automatischer Vorweisung eines Personalausweises sei in etlichen Ländern Europas Praxis und dränge sich auch in der Schweiz auf. Beim Online-Alkohol-Verkauf brauche es eine Gesetzesgrundlage, um das direkte Einscannen der Identitätskarte zur Regel zu machen.

Bereits seit 2005 dürfen im Kanton Genf Läden ab 21 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen. Das Waadtländer Kantonsparlament beschloss dies 2014 - machte aber eine Ausnahme für Wein. Dieser darf verkauft werden.

Migros verkauft weiterhin keinen Alkohol

Schon 2007 forderte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein Alkoholverkaufsverbot ab 21 Uhr in Tankstellen, Bahnhöfen oder Take-away-Betrieben. Auch der Ständerat wollte 2014 den Alkoholverkauf zwischen 22 und 6 Uhr in Läden unterbieten, doch stellte sich der Nationalrat dagegen. Ende 2015 wurde schliesslich die Revision des Eidgenössischen Alkoholgesetzes fallengelassen.

Gerade beim Alkohol halte das Parlament mit dem Volkswillen nicht Schritt, findet «Sucht Schweiz»: Die Migros beispielsweise habe nach einer Mitgliederbefragung auf den Verkauf von Alkohol in ihren Läden verzichtet. Und eine Umfrage der Beratungsstelle für Unfallverhütung habe gezeigt, dass das Volk keinen Alkoholausschank auf Autobahnraststätten wolle.

2017 hoben die Eidgenössischen Räte das Ausschankverbot von Alkohol auf Autobahnraststätten aber auf. Ab 2021 ist dort Alkohol wieder erhältlich.

Elektro-Zigis verteuern

Im Bereich Tabak verlangt Sucht Schweiz unter anderem eine Verteuerung von sogenannten «Puff Bars» zum Schutz von Jugendlichen. Diese elektronischen Zigaretten verbreiteten sich unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Für einen besseren Schutz von Geldspielerinnen und -spielern fordert die Stiftung Ausgaben-Limiten über alle Spiele hinweg und nicht pro Anbieter. Denn oft seien solche Personen auf mehreren Plattformen präsent - online und offline. Das führe dazu, dass Spielende, welche über ihre finanziellen Möglichkeiten hinausgingen, unentdeckt blieben.

Zur Erkennung von Ausgaben-Limiten rät die Stiftung zum Einsatz von landesweit personalisierten Spielerkarten.

Bei Cannabis Fehler nicht wiederholen

Beim Cannabis habe sich die Stimmung in der Schweizer Bevölkerung offenbar gewandelt, konstatiert Sucht Schweiz weiter. Mit der Annahme von parlamentarischen Vorstössen zu Pilotversuchen entspreche das Parlament dem Trend.

Die Stiftung hofft, dass beim Cannabis nicht eine Industrie entstehe, welche den Profit in den Vordergrund stelle. Es gelte, die beim Alkohol und Tabak gemachten Fehler nicht zu wiederholen.

In Basel startete Ende Januar die regulierte Abgabe von Cannabis in Apotheken. Bei diesem schweizweit ersten Pilotprojekt sollen die gesundheitlichen Auswirkungen einer legalen Abgabe von THC-Hanfprodukten erforscht werden.

(sda/roa)

veröffentlicht: 7. Februar 2023 05:39
aktualisiert: 7. Februar 2023 08:37
Quelle: ZüriToday

Anzeige
Anzeige
zueritoday@chmedia.ch