Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen mutmasslichen Terrorhelfer ein
Die Staatsanwaltschaft Schaffhausen hat die Strafuntersuchung, ob Osamah M. zu Unrecht monatlich 2319,45 Franken Sozialhilfe bezogen hat, eingestellt. Es lagen nicht genügend Anhaltspunkte für einen Sozialhilfemissbrauch vor, so dass keine Strafuntersuchung durchgeführt werden konnte. Dies berichten die "Schaffhauser Nachrichten".
Osamah M. war als Komplize eines Terroristen verurteilt worden und wird seit seiner Freilassung von den Behörden genau überwacht. Medienberichten zufolge soll der er sein Einkommen in der Tiba-Moschee durch den Verkauf von Produkten und die Durchführung von spirituellen Heilungen und Exorzismen aufbessert haben, alles gegen Bezahlung. Als die Behörden ihn befragten, stritt Osamah M. die Vorwürfe ab und gestattete ihnen, sein Bankkonto und seine Brieftasche zu überprüfen, aber sie fanden keine Beweise für ein Fehlverhalten.
Zum ersten Mal seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung (PMT) hatte die Schaffhauser Polizei vor einem Monat wegen Osamah M. einen PMT-Antrag beim Fedpol gestellt.
(oeb)