So will der Bundesrat gegen eine Gasknappheit kämpfen
Quelle: CH Media Video Unit / Beitrag vom 24. August 2022
Zur Vorbereitung auf eine mögliche Gasmangellage hat der Bundesrat heute Mittwoch verschiedene Varianten von Verbrauchseinschränkungen und Verboten sowie die Grundsätze für eine Kontingentierung diskutiert.
Sobald sich eine Mangellage abzuzeichnen beginnt, sollen Sparappelle an alle Erdgasverbraucher in der Schweiz ergehen, wie es in einer Mitteilung heisst. Kommt es trotz dieses Aufrufs zum freiwilligen Sparen zu einer Mangellage, könne der Bundesrat die Unterbrechung der Erdgaslieferung für alle Anlagen anordnen, deren Betrieb von Gas auf andere Energieträger umgeschaltet werden kann.
Durch diese Umschaltung der Zweistoffanlagen könne eine rasche Reduktion des Erdgasverbrauchs um 15 bis 20 Prozent erreicht werden. Sollte sich die Lage trotzdem verschärfen, könnten per Verordnung aber auch andere Verbrauchseinschränkungen und Verbote erlassen werden.
Verbote sollen Kontingentierung verhindern
Da die Haushalte in der Schweiz einen Anteil von über 40 Prozent am Gasverbrauch haben, müssten auch sie in diese Massnahmen einbezogen werden, schreibt der Bundesrat. Lebenswichtige Güter und Dienstleistungen dürften nicht wesentlich betroffen sein.
Die Verwendung von Gas in den Bereichen Sport, Freizeit, Wellness sowie beispielsweise Terrassen-Heizstrahlen könnten verboten werden. Solche Verwendungseinschränkungen und Verbote sollen letztlich eine Kontingentierung verhindern, die mit bedeutenden volkwirtschaftlichen Schäden verbunden wäre.
Haushalte und grundlegende soziale Dienste bleiben geschützt
Sollten alle diese Massnahmen nicht ausreichen, könne mit einer Kontingentierung der Verbrauch weiter reduziert werden. Betroffen wären dann alle Verbraucher, mit Ausnahme der geschützten Kunden. Darunter versteht der Bundesrat Haushalte und grundlegende soziale Dienste wie etwa Spitäler oder Blaulichtorganisationen.
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung wird nun einen Verordnungsentwurf zu Verwendungseinschränkungen und Verboten sowie zur Kontingentierung im Falle einer Gasmangellage vorbereiten. Diese Entwürfe sollen dann zu den betroffenen Akteuren in Konsultation gehen. Dadurch wolle der Bundesrat ihnen Gelegenheit geben, sich frühzeitig über ihre Aufgaben und Pflichten bei einer Mangellage zu informieren sowie ihre Anliegen einzubringen.
(osc)