Bundesgericht

«Single»-Haushalte wehren sich gegen zu hohe TV-Gebühren

30.07.2022, 11:25 Uhr
· Online seit 30.07.2022, 11:07 Uhr
335 Franken kosten die Radio- und TV-Gebühren in der Schweiz: pro Haushalt. Heisst: Familien und alleinstehende Personen zahlen gleich viel. Gegen diesen Umstand wehrt sich nun der Verein Pro Single Schweiz.
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Die Radio- und Fernsehgebühren in der Schweiz sind als Haushaltsabgabe konzipiert. Das heisst, dass sowohl Familien, WGs und Paar-Haushalte als auch alleinstehende Personen 335 Franken pro Jahr zahlen müssen. Dies findet Alex Bauert ungerecht und zieht vor Bundesgericht, wie die «Schweiz am Wochenende» schreibt.

Bisher hat er noch keine Serafe-Rechnung bezahlt. Er hatte eine Verfügung verlangt und sie beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) angefochten. Dies blieb jedoch erfolglos. Darauf legte er Beschwerde ein, welche vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen wurde. Nun zieht er das Urteil ans Bundesgericht weiter. Sollte er dort ebenfalls verlieren, zieht er weiter an den  Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Singlestatus sei veränderbar

Laut Bauert stellt die Lebensform «Single» ein geschütztes Merkmal im Sinne der Antidiskriminierungsnorm dar, vergleichsweise wie eine Ethnie oder eine Religionsgemeinschaft. Singles oder Wittwer könnten ihre Lebenssituation nicht einfach so ändern, so Bauert. Dies sieht das Bakom anders: Das Single-Leben sei ein veränderbarer Zustand und falle nicht unter den Diskriminierungsschutz.

Diese Argumentation erzürnt auch den Verein Pro Single Schweiz: «So spricht eine Behörde, der die Argumente ausgegangen sind», sagt Sylvia Locher, Pro-Single-Schweiz-Präsidentin gegenüber «Schweiz am Wochenende». Der Verein verlangt nun, dass alleinstehende Personen fürs Radiohören und Fernsehschauen künftig verhältnismässig weniger bezahlen müssen als Haushalte mit mehreren Personen.

Nicht verfassungswidrig

Ob dieses Anliegen erfolgreich sein wird, bezweifelt Urs Saxer, Professor für Medienrecht an der Universität Zürich. Er hält fest, dass die Haushaltsabgabe nicht verfassungswidrig sei, obwohl «eine Erhebung auf Basis der Personenzahl in Haushalten mit der Rechtsgleichheit weit besser in Übereinstimmung stünde als die derzeitige Praxis».

Der Bundesrat hat eine klare Haltung und lehnt eine Änderung ab: Der bürokratische Aufwand, die Abgabe pro Kopf zu erheben, sei unverhältnismässig hoch.

(red.)

veröffentlicht: 30. Juli 2022 11:07
aktualisiert: 30. Juli 2022 11:25
Quelle: PilatusToday

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