Quelle: CH Media Video Unit / Ramona De Cesaris
Will Smith war in den frühen Morgenstunden am Sonntag in Zürich unterwegs. Die Sackmesser konnte er deshalb nur im Schaufenster bewundern. Der Laden war zu. Kein Problem: Radio 24 ging am Montag in das Geschäft und liess dem Filmstar ein Messer gravieren und schickte es per Post in die USA.
Quelle: Radio 24 / Nina Roost / Luca Carecci / CH Media Video Unit / Linus Bauer
Die Community von ZüriToday fragte sich anschliessend, ob das überhaupt erlaubt ist. Wird das Sackmesser am Zoll aufgehalten? Gibt es gar eine Strafe für den Versender? Auf Anfrage bei der Schweizerischen Post heisst es dazu: «Ja, es ist erlaubt, ein Schweizer Taschenmesser in die USA zu schicken.» Denn ein Taschenmesser gilt nicht als Waffe. Waffen seien vom Transport ausgeschlossen, wie man in den Regeln für den Päckli-Versand nachlesen kann.
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Entscheidend dafür sind die Bestimmungen des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition. Dort steht explizit: «Taschenmesser, wie etwa das Schweizer Armeetaschenmesser und vergleichbare Produkte, gelten nicht als gefährliche Gegenstände.»
Versand kostet knapp 40 Franken
Wichtig für den Versand ist nach Angaben der Post, dass das Sackmesser als solches eindeutig auf dem Zollzettel deklariert wird. Das hat das Team von Radio 24 gleich auf der Poststelle gemacht. «Wir haben das Päckli samt Inhalt für eine kleine Gebühr dem Zoll angemeldet», erzählt Radio-24-Programmleiter Jonathan Schoeffel. Das habe einwandfrei geklappt.
«Insgesamt kostete der Versand des Sackmessers nach Hollywood knapp 40 Franken.» Dem Geschenk für Will Smith steht also nichts mehr im Wege.
Eine ganz ähnliche Frage tauchte vor einigen Wochen am Flughafen Zürich auf. Dort fiel einem Reisenden auf, dass es nach der Sicherheitskontrolle Sackmesser zu kaufen gab. Warum auch das erlaubt ist, erfährst du in diesem Artikel.
(osc)