Schaffhausen erlaubt Grossfeuerwerke am Nationalfeiertag
Die zeitlich und örtlich kontrolliert abbrennenden Feuerwerke erhalten die Bewilligung unter «zahlreichen zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen», wie der Regierungsrat in einer Mitteilung am Mittwoch schrieb.
Grosses Sicherheits- und Einsatzkonzept
Dazu gehört etwa, dass die verantwortlichen Feuerwehren mit einer ausreichenden Anzahl an Tanklöschfahrzeugen sowie Einsatzkräften zur Verfügung stehen. Weiter müssen allfällige besonders gefährdete Flächen im Umkreis der Abschussstellen vorab gewässert werden.
Der Kanton hat auch die Gemeinden in die Pflicht genommen. Dies müssten dafür sorgen, dass die Veranstalter über ein Sicherheits- und Einsatzkonzept verfügen, das den Witterungsbedingungen ausreichend Rechnung trage.
Keine weiteren Bewilligungen beantragt
Die Organisatoren der beiden Grossfeuerwerke in Neuhausen am Rheinfall und in Stein am Rhein hatten beim Kanton für den 31. Juli beziehungsweise den 1. August eine Ausnahmebewilligung beantragt. Im Kanton Schaffhausen herrscht seit dem 21. Juli ein generelles Feuerwerkverbot.
Theoretisch könnten auch andere Gemeinden im Kanton Schaffhausen eine Ausnahmebewilligung für ein Grossfeuerwerk beantragen. Solche Gesuche sind aber nicht eingegangen. Auch wenn die Waldbrandgefahr nicht gestiegen ist, bleibt das private Abfeuern von Feuerwerk am 1. August verboten.
(log/sda)