Ab Mittwoch um 18 Uhr treten die neuesten Sanktionen der Schweiz gegen Russland und Belarus in Kraft, wie der Bundesrat entschieden hat. Die neuen Massnahmen beinhalten umfassende Gütersanktionen, darunter ein Einfuhrverbot für Braun- und Steinkohle. Holz, Zement, Meeresfrüchte, Kaviar und andere Güter, «die für Russland wichtige Einkommensquellen darstellen», fallen den Sanktionen ebenfalls zum Opfer.
Zusammenschlüsse russischer Unternehmen werden verboten
Des Weiteren gebe es Ausfuhrverbote für Güter, «die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen können», schreibt die Landesregierung in einer Medienmitteilung. Als Beispiele führt sie Industrieroboter und «gewisse chemische Erzeugnisse» auf.
Auch im Finanzbereich treten weitere Sanktionen in Kraft: Ab sofort ist es verboten, russische Organisationen, die sich in öffentlicher Inhaberschaft oder unter öffentlicher Kontrolle befinden, auf jegliche Art und Weise zu unterstützen. Zudem dürfen in der Schweiz keine Zusammenschlüsse von Unternehmen, sogenannte Trusts, für russische Staatsangehörige oder in Russland ansässige Personen registriert werden.
Liste der sanktionierten Personen wurde bereits aktualisiert
Mit dem Entscheid vom Mittwochabend setzt die Schweiz weitgehend die neuen Massnahmen um, welche die EU am 8. April 2022 angesichts der anhaltenden Kriegshandlungen Russlands in der Ukraine beschlossen hatte.
Bereits am 13. April 2022 hatte der Bundesrat entschieden, das fünfte Sanktionspaket der EU zu übernehmen. Am selben Tag aktualisierte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die Liste der sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen. Dadurch wurden über 200 zusätzliche Personen und Organisationen sanktioniert.
(mhe)