Tabaksteuer

Paffer zahlen bald Steuern auf E-Zigaretten

· Online seit 26.10.2022, 13:53 Uhr
Elektrische Zigis gibt es als wiederverwendbare, wie auch als Einweg-Option. Bisher mussten Konsumentinnen und Konsumenten auf den Genuss keine Steuern zahlen. Dies plant der Bund nun zu ändern.
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Rauchen ist ungesund und kostet Geld. Bei herkömmlichen Tabakwaren beträgt die Steuer auf das Kraut satte 51,8 Prozent. Das heisst bei einem Päckli Zigis von einem Preis von 8.80 Franken verpuffen über 4,50 Franken für die Steuern.

Seit einiger Zeit gewinnen elektrische Zigaretten immer mehr an Beliebtheit. Ob diese wirklich eine Ausstiegshilfe oder eher Einstieg ins Rauchen sind, darüber wird eifrig diskutiert. Für die elektrischen Raucherwaren ist bisher noch keine Tabaksteuer zu entrichten, da sie ja auch keinen Tabak enthalten.

Tiefere Steuer als bei klassischen Zigaretten

Trotzdem plant der Bund die Einführung einer Steuer für die E-Zigaretten und fruchtigen Vapes. Das sieht die Teilrevision des Tabaksteuergesetzes vor, deren Botschaft der Bundesrat am Mittwoch verabschiedet hat.

Die Steuer soll dem geringeren Schädlichkeitspotenzial von E-Zigaretten Rechnung tragen und entsprechend tiefer sein als bei klassischen Tabakzigaretten, wie der Bundesrat mitteilte. Konkret soll der Steuersatz bei wiederverwertbaren E-Zigaretten zwanzig Rappen pro Milliliter nikotinhaltiger Flüssigkeit betragen.

Fünf Franken teurer

Bei E-Zigaretten zum Einmalgebrauch beträgt der vorgeschlagene Steuersatz einen Franken pro Milliliter Flüssigkeit – unabhängig vom Nikotingehalt. Die mittlerweile weit verbreiteten Vapes, an denen man 600 Mal ziehen kann, sind zum Beispiel mit zwei Milliliter Flüssigkeit befüllt.

Kostete ein solcher Stängel also bisher rund acht Franken, wären es danach zehn. Vapes mit grösserem Fassungsvermögen, an denen man 1600 Mal ziehen kann, würden dann gleich fünf Franken teurer. Statt 13, zahlen Konsumentinnen und Konsumenten dann 18 Franken.

Zugunsten des Jugendschutzes

Die Steuersätze bei wiederverwendbaren E-Zigaretten seien bewusst tief angelegt worden, schrieb der Bundesrat in seiner Mitteilung. Aufhörwillige Raucherinnen und Raucher sollten nicht davon abgehalten werden, die E-Zigarette als mögliches Ausstiegsmittel zu verwenden. Demgegenüber solle die höhere Besteuerung von Einweg-E-Zigaretten insbesondere beim Jugendschutz ihre Wirkung zeigen.

Der Bundesrat rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 13,8 Millionen Franken, die zweckgebunden für die Mitfinanzierung der AHV und IV verwendet werden.

Was hältst du von den Steuern auf E-Zigaretten? Diskutiere in den Kommentaren mit der Community.

(sda/roa)

veröffentlicht: 26. Oktober 2022 13:53
aktualisiert: 26. Oktober 2022 13:53
Quelle: Today-Zentralredaktion

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