Das Bundesgericht hält in einem am Montag veröffentlichten Urteil fest, die Vorinstanz habe ihren Entscheid nicht ausreichend begründet. So sei unter anderem unklar, weshalb der bereits lange dauernde Freiheitsentzug für eine kürzere Massnahme sprechen würde. Auch aus den Gutachten gehe nicht hervor, dass sich der Verurteilte schon bald in Freiheit bewähren könne.
Der Mann wurde 2004 wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu einer Zuchthausstrafe von vier Jahren verurteilt. Der Vollzug wurde zugunsten einer Verwahrung aufgeschoben. Die nach altem Recht ausgesprochene Verwahrung wurde schliesslich in eine Massnahme umgewandelt. Obwohl das Bundesgericht sich bereits zwei Mal mit dem Fall befassen musste, ist nach wie vor unklar, wie lange die Massnahme dauern soll.
Einschlägige Vorstrafen
Der Verurteilte sorgte bereits 1982 für Schlagzeilen, als er mit einem Dolch acht Mal auf eine Prostituierte einstach. Kaum hatte er eine zweieinhalbjährige Gefängnisstrafe abgesessen, überfiel er zwei junge Frauen. Eine davon, wieder eine Prostituierte, vergewaltigte er brutal.
Wegen seiner Gefährlichkeit wurde der Mann 1985 erstmals für unbestimmte Zeit verwahrt. Vier Jahre später kam er in Halbfreiheit, und beging einen Raub. Er verbrachte weitere Jahre im Gefängnis, bis er 2001 definitiv aus der Haft entlassen wurde. Eine Heirat und eine feste berufliche Anstellung nährten die Hoffnung, dass er nicht mehr rückfällig wird, was sich nicht bestätigte.
(sda/osc)