Nationalrat will Einbürgerungen für dritte Generation erleichtern
Der Nationalrat will die Einbürgerungen für dritte Generation deutlich erleichtern. Das wurde am Dienstag entschieden. Der Entscheid fiel mit 117 zu 73 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Als nächstes ist die zuständige Ständeratskommission am Zug. Diese hat das Anliegen bisher knapp abgelehnt. Bleibt sie dabei, muss die kleine Kammer über die Initiative befinden.
Zu viele Stolpersteine?
Mit den neuen Regeln sollen die Bedingungen weniger restriktiv gestaltet und Verwaltungshürden abgebaut werden. Im Jahr 2018 trat das neue Gesetz zur erleichterten Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation in Kraft. Gemäss einer kürzlich publizierten Studie legt das Gesetz Einbürgerungswilligen viel zu viele Stolpersteine in den Weg.
Das soll korrigiert werden, so der Tenor in der grossen Kammer. Werde nichts getan, dauere es mehr als dreissig Jahre, bis die dritte Ausländergeneration in der Schweiz auf einfache Weise eingebürgert sei, begründete Kommissionssprecherin Corina Gredig (GLP/ZH).
Einfacheres Verwaltungsverfahren
Dies Initiative sieht beispielsweise vor, dass bei der Einbürgerung der Geburtsort berücksichtigt, die Art des erforderlichen Aufenthaltstitels erweitert und der Umfang des berücksichtigten Bildungssystems ausgedehnt werden sollen. Zudem soll das Verwaltungsverfahren vereinfacht werden, das einzuhalten ist, um die für den Antrag erforderlichen Dokumente zu finden.