Corona-Pandemie

Musste der Hölloch-Wirt sein Restaurant zu Unrecht schliessen?

14.03.2023, 17:46 Uhr
· Online seit 14.03.2023, 15:23 Uhr
Das Schwyzer Verwaltungsgericht muss auf Geheiss des Bundesgerichts prüfen, ob das Restaurant Hölloch zu Recht geschlossen wurde. Der Wirt weigerte sich, die Corona-Zertifikate seiner Gäste zu kontrollieren. Nun muss der Fall neu beurteilt werden.
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Der Fall um den Schwyzer Wirt Bruno Suter schlug während der Corona-Pandemie hohe Wellen. Weil er sich weigerte, die Corona-Zertifikats-Pflicht umzusetzen, wurde sein Restaurant im Oktober 2021 für sieben Tage von den Behörden geschlossen. Es sei der falsche Weg, Leute abzuweisen, die kein Zertifikat haben. «Ich werde diese Spaltung nie machen, auch nach diesen sieben Tagen nicht. Ich werde nicht an der Türe stehen und Leute nicht reinlassen», sagte Suter im Oktober 2021 gegenüber PilatusToday und Tele 1.

Quelle: Archiv: Tele 1

Bundesgericht lässt Entscheid prüfen

Nun hat das Bundesgericht ein Urteil zur damaligen Schliessung veröffentlicht. Darin hält es fest, dass es sich bereits mehrfach zu kantonalen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Epidemie geäussert habe. Bislang sei es aber nie um die Vereinbarkeit der Zertifikatspflicht und der Wirtschaftsfreiheit gegangen.

Die Antwort auf diese Frage könnte auch andere Restaurants betreffen und sei daher von grundlegender Bedeutung, so das Bundesgericht. Deshalb beauftragt das Bundesgericht das Schwyzer Verwaltungsgericht zu prüfen, ob das Restaurant damals zu Recht geschlossen wurde.

Bruno Suter wollte bereits im Frühjahr 2022 ein Beurteilung der Schliessung durch das Verwaltungsgericht erwirken. Die Schwyzer Justiz trat auf die Beschwerde gegen den Schliessungsentscheid jedoch nicht ein. Das Verwaltungsgericht begründete seinen Nichteintretens-Entscheid von Ende April 2022 damit, dass es an einem aktuellen Interesse fehle.

Hölloch-Wirt will nicht aufgeben

Bruno Suter nimmt das Urteil mit einer gewissen Genugtuung zur Kenntnis, wie er auf Anfrage bestätigt. Trotzdem rechnet er nicht mit einer grundsätzlich anderen Beurteilung des Falles. Er sei zwar noch immer der Meinung, dass der Entscheid damals verfassungswidrig war und seine Grundrechte verletzt wurden.

Die Schwyzer Justiz trat damals nicht auf seine Beschwerde gegen die Schliessung ein. Suter vermutet, dass das Schwyzer Verwaltungsgericht auch bei der erneuten Prüfung ähnlich urteilen und sich auf das damals geltende Epidemien-Gesetz stützen wird. Sollte es so kommen, werde er aber nicht aufgeben und weiter für sein Recht kämpfen, so Suter.

(red./sda)

veröffentlicht: 14. März 2023 15:23
aktualisiert: 14. März 2023 17:46
Quelle: sda

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