Eine «grosse Kiste» nannte es der Finanzdirektor Kaspar Michel (FDP) im Mai 2021, als das Parlament eine Revision des innerkantonalen Finanzausgleichs (IFA) verlangte. Für ein solch wichtiges Reformwerk hätte er lieber vier, statt zwei Jahre Zeit gehabt, wie es das Kantonsparlament forderte.
Nun hat Michel, der per Ende Jahr die Amtsgeschäfte als Regierungsrat seinem Nachfolger übergibt, am Mittwoch eine Vorschlag präsentiert, wie der Finanzausgleich «fairer» ausgestaltet werden könnte. Das war das Anliegen der damals überwiesenen Motion der Staatswirtschaftskommission.
Dazu habe man die bestehenden Aufgaben- und Finanzstrukturen im Kanton umfassend evaluiert, heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei. Der heutige Schwyzer Finanzausgleich stammt aus dem Jahr 2001.
Höherer Anteil an Lehrerlöhnen
Die Regierung schlägt vor, den IFA vollständig neu aufzusetzen. Er soll objektiver, fairer und verlässlicher werden. Dazu will die Regierung etwa die Grundstückgewinnsteuer nicht mehr in die Berechnung miteinbeziehen.
Auch beim indirekten Finanzausgleich setzt die Regierung an. So soll der Kanton die Prämienverbilligung der Krankenkassen vollständig übernehmen, einen massgeblich höheren Anteil am Lohn der Volksschullehrpersonen tragen, und bei den ÖV-Beiträgen soll die Steuerkraft einer Gemeinde keine Rolle mehr spielen.
Ändern will die Regierung ferner die Baubeiträge für soziale Einrichtungen sowie Schulbauten, den vorbeugenden Brandschutz und die Grundausstattung der Feuerwehr. Keine Anpassungen sind vorerst bei der Tierkörperbeseitigung und im Bereich Alter geplant.
Härteausgleich während sechs Jahren
Mit den vorgeschlagenen Massnahmen würden Bezirke und Gemeinden jährlich um insgesamt rund 63 Millionen Franken entlastet. Die Regierung erinnert zudem, dass die ebenfalls geforderte Entlastung bei den Ergänzungsleistungen im Umfang von 14,5 Millionen Franken bereits umgesetzt sei.
Die Mehrheit der Gemeinwesen profitiere massgebend von den vorgeschlagenen Änderungen. Allerdings erhalten einige Gemeinden langfristig geringere Zahlungen, weil Überkompensationen wegfallen. In der Übergangszeit ist daher ein Härteausgleich vorgesehen, den die Gemeinden finanzieren sollen.
Der Härtefallausgleich ist auf sechs Jahre beschränkt. In den ersten beiden Jahren sollen die wegfallenden Einnahmen vollständig ausgeglichen werden. Die Vernehmlassung dauert bist am 24. März 2023.