Vogelgrippe

Hühner im Hausarrest: Wie frei sind unsere Freilandeier?

23.03.2023, 17:50 Uhr
· Online seit 23.03.2023, 06:46 Uhr
Um Hühner vor der Vogelgrippe zu schützen, hat der Bund im Herbst Hausarrest verordnet. Seither dürfen sie nicht mehr unter freiem Himmel gackern. Ihre Eier wurden aber weiterhin mit einem «Freiland»-Label versehen. Jetzt fordert der Konsumentenschutz Transparenz.
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Hühner müssen zurzeit schweizweit im Stall bleiben. Der Grund: mehrere hochansteckende Vogelgrippefälle in der Schweiz. Auch im Aargau, in Luzern, Zürich und Kreuzlingen wurden Fälle registriert. Um eine rasante Ausbreitung zu verhindern, hat der Bund Ende November des vergangenen Jahres mit Seuchenschutzmassnahmen reagiert: verschärfte Hygienevorschriften und Hühnerhausarrest.

Etikettenschwindel?

Auch wenn es zum eigenen Schutz der Freilandhühner ist – «frei» klingt anders. Trotzdem wurden ihre Eier in den vergangenen Monaten weiterhin unter dem Label «Freiland» verkauft. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) begründete dies mit der Geflügelkennzeichenverordnung. Laut dieser handelt es sich nicht um Etikettenschwindel, solange die Hühner immerhin Zugang zu einem Aussenklimabereich haben und nicht länger als 16 Wochen drinnen bleiben müssen.

Seit dem neunten März steht nun fest: Die Hühner werden länger als diese 16 Wochen unter Hausarrest bleiben. Der Bund hat die Seuchenschutzmassnahmen nämlich bis Ende April verlängert. Dies, laut der Stiftung für Konsumentenschutz, ohne klare Weisung, was die Deklaration der Eier anbelangt.

Ein Versäumnis: «Man hätte den ganzen Winter lang Zeit gehabt, sich Gedanken über die Deklaration der Freilandeier zu machen, die im Grunde keine Freilandeier sind – wir hatten viel Geduld», bemängelt Alex von Hettlingen, Kommunikationsverantwortlicher Stiftung für Konsumentenschutz. Er pocht auf mehr Transparenz.

Schluss mit Freilandeier?

Ob es die wachsende Ungeduld des Konsumentenschutzes ist oder nicht, sei dahingestellt. Auf jeden Fall tut sich seit dieser Woche was: «In diesen Tagen wird eine Übergangslösung an den Regalen in den Läden umgesetzt, bis die Verpackungen angepasst sind», schreibt das zuständige Bundesamt auf Anfrage von PilatusToday.

Konkret bedeutet das: «Beim Einkauf von Freilandeiern wird der Konsument oder die Konsumentin darauf hingewiesen, dass der Auslauf der Hühner sich aufgrund der Vogelgrippe zurzeit auf den Aussenklimabereich beschränkt», erklärt Raphael Zwahlen, Geschäftsleiter von GalloSuisse, der Vereinigung der Schweizer Eierproduzenten.

«Freiland»-Preise bleiben 

Wenn die Freilandeier also zurzeit keine wirklichen Freilandeier mehr sind, werden sie demnach auch nicht weiter zu Freilandeierpreisen verkauft? Doch. Die Preise bleiben, wie sie sind.

Dies sei richtig und wichtig, denn: «Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine unverschuldete Herausforderung. Was die Eierproduzenten tun können, ist, ihre Hühner bestmöglich zu schützen. Dies sollte nicht zu finanziellen Einbussen führen.

Zumal die Wiese ja trotzdem bereitgestellt werden muss, beziehungsweise eine kurzfristige Umnutzung nicht möglich ist, weil die Wiese bei einer allfälligen Lockerung der Massnahmen per sofort wieder den Hühnern zur Verfügung stehen soll», so Zwahlen.

veröffentlicht: 23. März 2023 06:46
aktualisiert: 23. März 2023 17:50
Quelle: PilatusToday

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