Finanzkontrolle fordert vom BAG hartes Durchgreifen gegen Test-Missbrauch
Die eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) anerkennt zwar, dass der Bund in der turbulenten Anfangszeit der Pandemie rasch eine Lösung für die Zahlung der Testkosten aufbaute. Allerdings sei dabei die Kontrolle zu kurz gekommen. Die Krankenkassen, über die Gelder an Testzentren flossen, seien nicht verpflichtet worden, die Richtigkeit der Abrechnungen nachzuweisen.
Ausserdem sei es nicht zu einer Erfassung aller Testzentren gekommen. Normalerweise erhalten medizinische Leistungserbringer laut «SRF» pro Kanton eine Abrechnungsnummer. Für die Covid-Tests seien aber mit einer Nummer schweizweit Testzentren betrieben worden. Verschiedene Leistungserbringen hätten diese Lücke ausgenutzt und ungerechtfertigte Abrechnungen eingereicht.
Hast du eine Abrechnung für einen Coronatest bekommen, den du nie gemacht hast? Dann kannst du dich direkt an das BAG wenden unter rueckforderungen@bag.admin.ch.
Dass die Kritik der EFK nicht unbegründet ist, zeigen verschiedene Fälle, in denen Zahlungen für Coronatests falsch abgerechnet oder mit betrügerischer Absicht erschlichen wurden. Im Sommer wurde bekannt, dass tausende Versicherte Abrechnungen für Covid-19-Tests erhielten, die sie nie gemacht hatten. Der Krankenkassenverband Santésuisse schätzt, dass rund 1 Prozent aller gemachten Coronatests nicht korrekt, doppelt oder dreifach verrechnet wurden.
Die Finanzkontrolle fordert deshalb, das BAG müsse weiterhin mutmassliche Missbräuche aufspüren und zu Unrecht bezogene Gelder zurückfordern. Inzwischen arbeiteten 15 Personen aus dem BAG an den Rückforderungsdossiers. Zusätzlich würden externe Spezialisten hinzugezogen. Immerhin hat der Bund noch etwas Zeit, um den falschen Coronatests nachzugehen. Die Verjährungsfrist für die Fälle beträgt fünf Jahre.
(osc)