Erziehung

Fast 40 Prozent der Schweizer Eltern bestraft ihre Kinder mit Gewalt

18.10.2022, 12:45 Uhr
· Online seit 17.10.2022, 14:25 Uhr
Viele Kinder in der Schweiz erleben zu Hause körperliche oder psychische Gewalt. Einige Eltern haben ein schlechtes Gewissen. Bestraft werden können sie nicht. Gesetzlich ist die Gewaltanwendung in der Erziehung kaum geregelt.
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Ein grosser Teil der Kinder in der Schweiz erfährt im Alltag Gewalt zu Hause. Eine Studie der Universität Freiburg zeigt, dass fast 40 Prozent der Eltern ihr Kind mindestens einmal mit Körperstrafen geahndet haben. Für solche Erziehungsmassnahmen sind die Gründe vielfältig: Oft fühlen sich Eltern geärgert oder provoziert. Die meisten Eltern bekunden immerhin, dass sie ein schlechtes Gewissen nach Gewaltanwendung haben.

Klapf auf den Po die häufigste Gewaltform

Schläge auf den Hintern sind die häufigste Praxis bei Schweizer Eltern als Gewalthandlung in der Erziehung. 15 Prozent der 1013 Befragten haben ihr Kind auf diese Art bestraft. Weitere Formen von Körperstrafen, die am häufigsten angewendet werden, sind: An den Haaren ziehen, stossen und ohrfeigen. Mit Gegenständen schlagen hingegen ist mit 99 Prozent Nein-Antworten die seltenste Bestrafung.

Auch psychische Gewalt erleben viele Kinder im Alltag. Fast jeder sechste Elternteil übt regelmässig psychische Gewalt an. Am häufigsten tritt dies in Form von heftiger Beschimpfung oder Liebesentzug auf. Aber auch Erniedrigung und Einsperren wird in der Schweiz bei der Erziehung praktiziert. Durch beide Formen, körperliche und psychische Gewalt, wird bei den Kindern Schaden angerichtet. Der Kinderschutz Schweiz weist auf mögliche Folgen in der Art von körperlichen Schädigungen, kognitiven oder emotionalen Beeinträchtigungen und psychischen Schäden wie Depressionen, Suizidgedanken, Alkoholismus oder Drogensucht hin.

Mütter und Väter stufen Verbot anders ein

Die Eltern sehen psychische Gewalt in der Erziehung häufiger als gesetzeskonform im Vergleich zu körperlicher Gewalt. Das Kind längere Zeit zu ignorieren, stufen etwa ein Drittel der Befragten als legitim ein. Anschreien oder Anbrüllen sehen knapp 40 Prozent als gesetzlich erlaubt. Bei körperlichen Strafen sind sich 95 Prozent der Mütter und 89 Prozent der Väter einig, dass diese Erziehungsmassnahmen nicht erlaubt sind. Generell beurteilen mehr Mütter als Väter Gewalt in der Erziehung als verboten ein als Väter.

Die gesetzliche Lage bezüglich Körperstrafen ist nicht eindeutig. In der Schweiz existiert kein Verbot, wenn es nicht zu sichtbaren Schäden kommt. Das heisst: Gewaltanwendung in der Kindererziehung ist erlaubt. Vorstösse zum Verbot von Körperstrafen und anderen erniedrigenden Behandlungen in der Erziehung wurden bereits mehrmals abgelehnt, mit der Begründung, dass die aktuelle Gesetzgebung den Kindern ausreichend Schutz biete.

80 Prozent haben schlechtes Gewissen

«Wir fordern, dass die Schweiz endlich die UN-Konvention über die Rechte des Kindes, mit vereinten Kräften umsetzt», sagt Regula Bernhard Hug, Leiterin der Geschäftsstelle von Kinderschutz Schweiz. «Ein entsprechendes Gesetz für das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung ist nötig, denn die Erziehung der Kinder ist zwar Privatsache, Gewalt an Kindern ist es jedoch nicht».

In der Befragung findet diese Idee Zustimmung. Zwei Drittel gaben an, dass sie von einem solchen Gesetz positive Auswirkungen hinsichtlich der Förderung einer gewaltfreien Erziehung erwarten. Heute sagen acht von zehn Personen – doppelt so viele wie im 2017 – sie hätten ein schlechtes Gewissen wegen der erteilten körperlichen Strafen.

veröffentlicht: 17. Oktober 2022 14:25
aktualisiert: 18. Oktober 2022 12:45
Quelle: Today-Zentralredaktion

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