Neue Verordnung

Die Schweiz übernimmt neue Drohnenregelung von der EU

29.11.2022, 11:32 Uhr
· Online seit 29.11.2022, 10:40 Uhr
Ab dem ersten Januar sollen in der Schweiz neue Drohnenregelungen gelten. Damit gibt es einige neue Bestimmungen und Regeln, was das Fliegen und Bedienen von Drohnen betrifft.
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Ab Januar 2023 wird die Schweiz die Drohnenregelungen der EU übernehmen. Diese beinhaltet neue Bestimmungen bezüglich Registrierung, Gewicht, Flughöhe und Fluggebiet. Unterschieden wird neu zwischen der offenen und der speziellen Kategorie.

Was bedeuten diese Kategorien?

Die Mehrzahl der Drohnen, welche du in der Freizeit benutzen kannst, fallen in die offene Kategorie. Die Bestimmungen sind laut Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) wie folgt: «In der offenen Kategorie können Drohnen ohne Bewilligung eingesetzt werden, wenn sie auf Sicht geflogen werden, unter 120 Meter Höhe bleiben und ein Fluggewicht von maximal 25 Kilogramm aufweisen.»

Wenn du mit deiner Drohne diese Bestimmungen nicht einhalten kannst, gilt für dich die spezielle Kategorie. Das bedeutet, dass du deine Drohne bei der zuständigen Behörde melden musst und eine Bewilligung für das Vorhaben einholen musst.

Für alle Drohnen, welche mehr als 250 Gramm wiegen oder eine Kamera oder Mikrofon besitzen, gilt eine Online-Registrierung beim Bazl.

Alter und Sperrgebiete

Wer eine Drohne fliegen möchte, muss mindestens zwölf Jahre alt sein. Kinder unter dieser Grenzen dürfen unter Begleitung einer erwachsenen Person mit Pilotenkompetenz eine Drohne bedienen.

Ebenfalls gibt es neu Beschränkungsgebiete auf nationaler wie auch auf kantonaler Ebene, in denen du nicht fliegen darfst. Dies kann wegen eines Naturschutzgebietes, einer Kontrollzone oder eines Flugplatzes sein.

(yst)

veröffentlicht: 29. November 2022 10:40
aktualisiert: 29. November 2022 11:32
Quelle: FM1Today

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