Eherecht

Der Doppelname könnte bald ein Comeback feiern

· Online seit 07.10.2022, 08:13 Uhr
Die 2013 abgeschafften Doppelnamen bei einer Heirat sollen wieder möglich werden. Die Vernehmlassung zur entsprechenden Gesetzesänderung hat offene Türen eingerannt.
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Parteien und Kantone bevorzugen dabei mehrheitlich die vorgeschlagene «grosse Lösung». Kritik gibt es an der Nichteinbeziehung des Kinderrechts.

Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hatte eine «kleine Lösung» und eine «grosse Lösung» in die Vernehmlassung geschickt, weil die seit 2013 gültige Praxis verhindert, dass frisch Verheiratete einen Doppelnamen tragen dürfen. Die Familienzusammengehörigkeit ist also meist nicht mehr erkennbar.

2013 wurden Doppelnamen wie Seiler Graf abgeschafft. Seither behält jeder Ehegatte grundsätzlich seinen Namen. Das Ehepaar kann aber auch einen der Namen der Ehepartner als gemeinsamen Familiennamen wählen. Kinder erhalten entweder den gemeinsamen Familiennamen oder – falls die Eltern verschiedene Namen tragen – einen der Ledignamen.

Bisherigen Namen voranstellen oder Doppelname

Gemäss der von der RK-N vorgeschlagenen «kleinen Lösung» soll ein Doppelname durch Voranstellen des bisherigen Namens der oder des Verlobten gebildet werden können, deren oder dessen Ledignamen bei der Eheschliessung nicht zum gemeinsamen Familiennamen wird. Damit würde man zum Konzept vor dem 1. Januar 2013 zurückkehren.

Die zweite Option geht weiter: So soll es in Zukunft beiden Ehegatten möglich sein, einen Doppelnahmen zu führen – unabhängig davon, ob sie einen gemeinsamen Familiennamen bilden oder ihren bisherigen Namen behalten. Dieser Doppelname könnte wahlweise mit oder ohne Bindestrich festgelegt werden.

Auf die Namensführung der Kinder hat die vorgeschlagene Revision keine Auswirkungen. Insbesondere ist nicht vorgesehen, für die Kinder die Möglichkeit der Führung eines Doppelnamens einzuführen.

«Grosse Lösung» als Favorit

Grundsätzlichen Widerstand gegen eine Anpassung gab es in der Vernehmlassung, die am Samstag abläuft, keinen. Mit Ausnahme der Mitte sprechen sich alle Parteien für die «grosse Lösung» aus. Diese bietet ihnen bezüglich Vielfalt mehr Garantie für alle heute gängigen Familienformen.

Dies erlaube die Wahlmöglichkeit zur Führung eines Doppelnamens mit Wirkung auf die gemeinsamen Kinder, so der Tenor. SVP und FDP bedauern jedoch, dass die Vorlage die Namensführung der Kinder insgesamt zu wenig berücksichtigt.

Für die SP steht die grösstmöglich sinnvolle Wahlfreiheit der Ehegatten und die Gleichstellung der Geschlechter im Zentrum. Die kleine Lösung geht ihr diesbezüglich zu wenig weit. Faktisch bestehe hier der Zwang, sich für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden zu müssen.

Die Mitte-Partei möchte zum Konzept von vor 2013 zurückkehren. Die kleine Lösung sei einfach umsetzbar, einheitlich und übersichtlich. Sie erfülle die verschiedenen Anliegen der Ehepaare am besten und sichere die Kontinuität des Namens als Persönlichkeitsrecht.

Es werde Verwirrung gestiftet

Auch aus den Kantonen ist das Echo auf die Vorlage weitgehend positiv, wie ein Blick in deren Antworten zeigt. Die Mehrheit favorisiert die grosse Lösung. Grösster Mangel der Vorlage ist auch für verschiedene Stände der fehlende Einbezug der Kinder in die Überlegungen.

Wobei etwa die Aargauer Regierung anmerkt, es sei eine gänzliche Öffnung des Schweizer Namensrechtes angezeigt. Die von der RK-N verworfene Kombinierbarkeit des Doppelnamens sei nicht nachvollziehbar. Auch Solothurn sieht keine Gründe, bei der Wahl des Namens nicht die grösstmögliche Freiheit zu gewähren.

Eine Inflation der verschiedenen Namenskombinationen stifte nur Verwirrung und bringe keinen Gewinn, wehrt sich die FDP allerdings gegen überbordende Variationen in diesem Bereich.

(sda/bza)

veröffentlicht: 7. Oktober 2022 08:13
aktualisiert: 7. Oktober 2022 08:13
Quelle: Today-Zentralredaktion

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