Quelle: Tele 1
Wenige Tage nach dem sexuellen Übergriff auf ein Schaf sitzt der Schock bei der betroffenen Stallbesitzerin nach wie vor tief: «Der Vorfall beschäftigt mich noch stark und macht mich nachdenklich.» Da nun der mutmassliche Täter geschnappt sei, sei die Erleichterung aber gross. «Ich hoffe, dass sich die Tiere gut erholen und nun in Ruhe gelassen werden.» Die Frau nahm gegenüber von PilatusToday und Tele 1 anonym und schriftlich Stellung.
Nicht das erste Mal
Bereits im vergangenen Jahr sorgte in Uri eine Serie sexueller Übergriffe auf Nutztiere für Bestürzung. Im August erwischte ein Ziegenbauer in Schattdorf einen Mann in flagranti beim Sex mit einer Ziege. Der mutmassliche Täter konnte nach einem Handgemenge mit dem Bauern flüchten, die Polizei ermittelte ihn aber in der Folge.
Das Verfahren von damals ist immer noch hängig, wie die Staatsanwaltschaft Uri auf Anfrage sagte. Das hinderte den Beschuldigten offenbar nicht, weitere Straftaten auszuüben. Am vergangenen Samstag erwischte ihn die Urner Kantonspolizei erneut in flagranti, als er sich an einem Schaf vergangen habe. Die Polizei war ausgerückt, nachdem eine Videoüberwachung in einem Stall eine Bewegung registriert hatte, die aufgrund der Hinweise einer Stallbesitzerin installiert worden war:
Gemäss Julian Mosimann, Chef Kriminalpolizei des Kantons Uri, schlug man aber schnell Alarm. «Wir konnten bereits innert kürzester Zeit verdächtige Bewegungen auf den Überwachungsbildern feststellen.»
Durch den aufgebotenen Tierarzt konnten Verletzungen bei zwei Schafen festgestellt werden. «Glücklicherweise waren diese Verletzungen aber nicht lebensbedrohlich», so Mosimann. Der Polizeisprecher machte keine Angaben dazu, ob der Mann wieder auf freiem Fuss sei. Die Kantonspolizei habe unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Uri weitere Ermittlungen aufgenommen.
Untersuchungshaft abgelehnt
Am Samstag erst festgenommen, ist der Beschuldigte bereits wieder auf freiem Fuss. «Ich habe beim Zwangsmassnahmengericht Uri am Sonntag Untersuchungshaft beantragt», erklärt Staatsanwältin Lisa Vollenweider auf Anfrage. Das Gericht habe den Antrag allerdings abgelehnt – obwohl es sich beim beschuldigten Portugiesen mutmasslich um einen Wiederholungstäter handelt. Das Urner Zwangsmassnahmengericht kommentiert die Ablehnung nicht. Es handle sich um ein laufendes und nicht öffentliches Verfahren.
Von Geldstrafe bis zu 4,5 Jahre Haft
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Tierquälerei, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. «Das maximale Strafmass für diese Vergehen beträgt 4,5 Jahre», so Staatsanwältin Vollenweider. Mehr könne aufgrund des laufenden Verfahrens aktuell nicht kommuniziert werden.
Wir berichteten bereits im vergangenen Sommer über den Fall:
Quelle: PilatusToday / David Migliazza
(sda/red.)