Credit Suisse

Das musst du zu den gestrichenen CS-Boni wissen

· Online seit 05.04.2023, 18:55 Uhr
Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, die Boni der obersten drei Führungsebenen der Credit Suisse zu streichen oder stark zu kürzen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Beschluss.
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Wie viele Mitarbeitende sind betroffen?

Die gekürzten oder gestrichenen Boni betreffen rund tausend Mitarbeitende der Credit Suisse, unabhängig von ihrem Arbeitsort.

Wem wird wie viel gekürzt?

Betroffen sind die obersten drei Führungsebenen der CS. Für die Geschäftsleitung werden die zum jetzigen Zeitpunkt ausstehenden Boni gestrichen, für die erste Führungsebene unter der Geschäftsleitung um die Hälfte gekürzt und für die zweite Führungsebene unter der Geschäftsleitung um ein Viertel.

Um welchen Betrag geht es insgesamt?

Der Gesamtbetrag der aufgeschobenen Boni bei der CS für alle Mitarbeitenden beträgt 635 Millionen Franken (bei einem Aktienkurs von 0,76 Franken). Zum Zeitpunkt, als die variablen Vergütungen zugesprochen wurden, hatten diese noch einen Wert von 2,76 Milliarden Franken.

Wie viel davon wird nun gestrichen oder gekürzt?

Die Massnahme des Bundesrats bedeutet gemäss aktuellem Kenntnisstand eine Kürzung von insgesamt rund fünfzig bis sechzig Millionen Franken. Dies betrifft variable Vergütungen, die bis Ende 2022 angefallen sind. Hinzu kommen die anteilsmässigen Boni für das Jahr 2023 bis zum Vollzug der Übernahme der CS durch die UBS.

Wie hoch sind Letztere?

Die anteilsmässigen Vergütungen für 2023 können noch nicht beziffert werden.

Wie weit zurück reichen die Massnahmen?

Es gibt keine zeitliche Befristung. Alle noch nicht ausbezahlten aufgeschobenen Boni der betroffenen Kaderpersonen der CS unterliegen dieser Massnahme des Bundes.

Weshalb setzt der Bundesrat bei den drei obersten Etagen an?

Eine Beschränkung auf die höchsten Kaderstufen drängt sich aus Gründen der Verhältnismässigkeit auf. Auf diesen Ebenen ist die Verantwortung angesiedelt.

Weshalb ist der Verwaltungsrat nicht betroffen?

Der CS-Verwaltungsrat erhält keine variablen Vergütungen, sondern ein Fixum, das von der Aktionärsversammlung im Voraus festgelegt wird.

Weshalb ordnet der Bundesrat nicht auch Rückzahlungen an?

Die Rückforderung bereits ausbezahlter Boni richtet sich nach dem Privatrecht. Das Bankengesetz bietet keine Grundlage für den Bund, um Rückerstattungen anzuordnen. Der Bundesrat kann die Credit Suisse lediglich anweisen, die rechtlichen Möglichkeiten für eine Rückforderung zu prüfen und der Finma darüber Bericht zu erstatten.

Weshalb gibt es bei der UBS trotz Garantie keine Massnahmen?

Die 9-Milliarden-Franken-Garantie des Bundes ist nicht notwendig geworden, weil die UBS in Schieflage geriet. Vielmehr wurde sie prospektiv gesprochen, um eine Lösung mit der Credit Suisse zu ermöglichen. Kann die Bank kein wettbewerbsfähiges Vergütungssystem mehr bieten, besteht die Gefahr, dass daraus ein beträchtliches Risiko für die operationelle Stabilität und das gesamte Geschäft der UBS entsteht. Dies gilt es zu vermeiden.

Gibt es Vorgaben für die UBS?

Ja, die UBS wird verpflichtet, in ihrem Vergütungssystem für diejenigen Personen, die für die Verwertung der von der Bundesgarantie betroffenen CS-Aktiven zuständig sind, ein Kriterium vorzusehen, dass die staatliche Verlustgarantie nicht in Anspruch genommen wird. Zudem wird die UBS verpflichtet, in ihrem Vergütungssystem weiterhin Faktoren wie Risikobewusstsein und Einhalten von Verhaltensregeln angemessen zu berücksichtigen.

Können sich die Banken gegen die Massnahmen des Bundesrats wehren?

Vor der definitiven Verfügung der Massnahmen durch das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wird den Betroffenen das rechtliche Gehör gewährt. Die Verfügungen können beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Können sich Mitarbeitende gegen die Boni-Streichungen und -Kürzungen wehren?

Mitarbeitende, denen Boni gestrichen oder gekürzt werden, können ihre Ansprüche auf zwei Wegen geltend machen: einerseits gegen die Bank auf dem Zivilrechtsweg, und anderseits können sie ebenfalls Beschwerde gegen die Verfügung des EFD an das Bundesverwaltungsgericht erheben.

(sda/EFD/hap)

veröffentlicht: 5. April 2023 18:55
aktualisiert: 5. April 2023 18:55
Quelle: Today-Zentralredaktion

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