Kantone in der Pflicht

Bundesrat will nicht für Kinderbetreuungskosten zahlen

· Online seit 15.02.2023, 17:26 Uhr
Nach bald 22 Jahren läuft das Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung ab. Mit einem neuen Gesetz sollte der Bund während vier Jahren rund ein Fünftel der Fremdbetreuungskosten übernehmen.
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Der Bund soll keine Beiträge leisten, um die Kinderbetreuungskosten für Familien zu senken. Dieser Auffassung ist der Bundesrat. Er verweist auf die Zuständigkeit der Kantone, die Verantwortung der Arbeitgeber und die angespannte finanzielle Lage des Bundes.

Der Bundesbeitrag würde bei anderen wichtigen Aufgaben zu Einsparungen führen, schreibt der Bundesrat in der Stellungnahme zur Vorlage der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N). Er beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten.

Bund lehnt das Bonus-Malus-System ab

Das neue Gesetz soll das Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung ablösen. Dieses läuft Ende 2024 nach rund 22 Jahren aus. In der Frühjahrssession wird sich das Parlament mit der Vorlage befassen.

Diese sieht vor, dass der Bund in den ersten vier Jahren nach Inkrafttreten 20 Prozent der durchschnittlichen Kosten eines Betreuungsplatzes ausserhalb der Familie übernehmen würde. Dann soll der Bundesbeitrag vom Engagement des Kantons abhängig werden. Ein solches Bonus-Malus-System lehnt der Bundesrat ab.

Betreuung liege in Kompetenz der Kantone und Arbeitgeber

Die familienergänzende Betreuung von Kindern liege grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone und auch in der Verantwortlichkeit der Arbeitgeber, hält er zu seiner ablehnenden Position fest. Trete das Parlament auf die Vorlage ein, will der Bundesrat ein stärkeres Argument der Kantone fordern, so der Bundesrat.

In diesem Fall will sich der Bundesrat für einen Bundesbeitrag von noch zehn Prozent starkmachen. Das würde die Kosten im ersten Jahr nach dem Inkrafttreten von 710 auf 360 Millionen Franken senken.

Bundesrat schlägt Gegenfinanzierung vor

Der Bundesrat schlägt zudem eine Gegenfinanzierung vor. Der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer soll um 0,7 Prozentpunkte gesenkt werden. Der Bund könnte damit 200 Millionen Franken im Jahr mehr einnehmen. Netto wurde der Bund im Einführungsjahr dann noch mit 160 Millionen Franken belastet.

Steigt diese Nettobelastung auf über 200 Millionen, soll die Gegenfinanzierung durch die Kantone durch eine weitere Senkung des Kantonsanteils einmalig angepasst werden.

SP sammelt Unterschriften für Kita-Initiative

Kein Gehör hat der Bundesrat für die Forderung, dass sich der Bund zur Hälfte an den kantonalen Kosten für die Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der frühen Förderung von Kindern beteiligen müsse. Die WBK-N will, dass die Kantone dafür jährlich 60 statt 40 Millionen Franken erhalten.

Das Thema Kita-Tarife bleibt in den kommenden Wochen auf dem Tapet. Seit rund einem Jahr sammeln die SP und Partnerorganisationen Unterschriften für die Kita-Initiative. Diese verlangt, dass niemand mehr als zehn Prozent des Familieneinkommens für die Betreuung der Kinder aufwenden muss.

(sda/roa)

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veröffentlicht: 15. Februar 2023 17:26
aktualisiert: 15. Februar 2023 17:26
Quelle: Today-Zentralredaktion

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