Die vorgeschlagene Bestimmung verpflichtet die Eltern explizit, Kinder ohne Anwendung von Gewalt zu erziehen, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte. Bereits heute sei nach geltendem Recht Gewalt gegenüber Kindern im Rahmen der elterlichen Erziehung nicht erlaubt.
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Der Bundesrat und das Parlament möchten den Grundsatz aber ausdrücklich im Gesetz niederschreiben.
Die neue Bestimmung habe Leitbildcharakter, schreibt der Bundesrat. Sie sei ein klares Signal an die Gesellschaft: Gewalt in der Erziehung, namentlich körperliche Bestrafungen und andere Formen erniedrigender Behandlung von Kindern werden nicht toleriert.
(sda/osc)