Bundesrat verbietet kommerzielle Flüge mit «historischen» Flugzeugen
Es war ein tragischer Tag für die Schweiz: Am 4. August 2018 stürzte eine JU-52 im Kanton Graubünden ab. Alle 20 Insassen starben dabei, darunter auch die zwei Piloten. Es war der schwerste Flugunfall seit 2001.
So verschärft der Bundesrat die Vorgaben
Der Bundesrat hat nun gestützt auf eine Analyse des Bundesamts für Zivilluftfahrt die Vorschriften für Flüge mit historischen Luftfahrzeugen verschärft. In der Medienmitteilung des Bundesrats heisst es:
- Kommerzielle Flüge mit Luftfahrzeugen der Kategorie «Historisch» sind nicht mehr erlaubt.
- Nichtgewerbsmässige Flüge sind für Vereinsmitglieder unter Einhaltung einer Karenzfrist von 30 Tagen weiterhin möglich.
- Ausserdem gilt neu eine Beförderungsbeschränkung. Es dürfen maximal neun Personen in einem entsprechenden Flugzeug fliegen, davon höchstens sechs Passagiere.
Des Weiteren müsse der Pilot in Zukunft die Passagiere über die besondere Zulassung des Flugzeugs informieren. Damit werde sichergestellt, dass sich Passagiere noch kurzfristig entscheiden können, ob sie tatsächlich die Risiken eingehen wollen oder nicht, heisst es in der Medienmitteilung weiter. Die neuen Vorgaben treten am 1. Oktober 2022 in Kraft.
(jaw)