Hakenkreuz-Debatte

Bundesrat prüft jetzt doch ein Verbot von Nazi-Symbolen

· Online seit 11.03.2022, 09:43 Uhr
Der Bundesrat hat sich unlängst gegen ein Verbot von Nazi-Symbolen ausgesprochen. Einen entsprechenden Vorstoss hat er anfangs Februar abgelehnt. Nach öffentlicher Kritik, will Justizministerin Karin Keller-Sutter ein Verbot nun doch prüfen.
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Anfang Februar reichte die Aargauer Mitte-Nationalrätin Marianne Binder eine Motion für das Verbot von Nazi-Symbolen im öffentlichen Raum ein. Sie forderte eine gesetzliche Grundlage, welche die Verwendung von Kennzeichen des Nationalsozialismus unter Strafe stellt. Dazu bewogen hatte sie die vermehrte Verwendung der Symbole an Corona-Kundgebungen.

Der Bundesrat stellte sich allerdings dagegen. Die anschliessende Stellungnahme erntete viel Kritik. Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) bezeichnete den Entscheid als «unverständlich.»

Verbot nun doch möglich

Wie der «Tages-Anzeiger» am Freitag schreibt, will die Bundesrätin Karin Keller-Sutter nach der öffentlichen Kritik nun doch nochmal über die Bücher. Das Justiz- und Polizeidepartement bestätigte das der Zeitung: «Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat das Bundesamt für Justiz beauftragt, den Handlungsbedarf und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten zu prüfen, auch mit Blick auf die Rechtslage in den Nachbarländern. Diese Arbeiten sind bereits im Gang.»

Marianne Binder selbst zeigte sich gegenüber der Zeitung «hocherfreut». Die Stellungnahme des Bundesrates habe sie irritiert, die Argumente seien nicht stichhaltig gewesen.

Ausnahmen für die Bildung

Der Bundesrat beteuerte, dass die Verwendung rassistischer Symbole schon heute strafbar sei, wenn damit in der Öffentlichkeit für die entsprechende Ideologie geworben werde. So seien beispielsweise Hakenkreuzfahnen an Demos verboten, das Tragen eines Hakenkreuzabzeichens auf der Jacke im Alltag aber erlaubt.

Der Bundesrat führte drei Gründe an, die ihn zu einem Nein für das generelle Verbot bewogen hätten. Erstens befürchte er, dass dies auch die Verwendung von Nazi-Symbolen in Wissenschaft, Kunst, Bildung und Journalismus verunmöglichen würde. Zweitens sehe der Bundesrat einen Konflikt mit der Meinungsäusserungsfreiheit. Bei einem solchen Verbot, wäre schon das blosse Bekenntnis zu einer Ideologie strafbar. Eine Strafrechtsprofessor sagt gegenüber der Zeitung, dass Ausnahmen möglich wären. So seien etwa Abbildungen von Hakenkreuzen in Geschichtsbüchern durch das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit und den legitimen Zweck der Bildung erlaubt.

Als dritten Punkt gab der Bundesrat zu bedenken, dass das Parlament in der Vergangenheit Vorstösse für ein Verbot abgelehnt habe.

(red.)

veröffentlicht: 11. März 2022 09:43
aktualisiert: 11. März 2022 09:43
Quelle: FM1Today

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