Höhlenmord-Prozess

Beschuldigter verlässt den Gerichtssaal und verweigert Rückkehr

Vroni Fehlmann, 17. Oktober 2022, 12:23 Uhr
Seit Montag steht Pascal K. vor dem Bezirksgericht Brugg. Er soll 2019 seinen Freund Dejan D. kaltblütig ermordet haben, indem er ihn in eine Höhle lockte und diese dann hinter ihm verschloss. Bereits am ersten Prozesstag verliess der Beschuldigte den Gerichtssaal und verweigerte die Rückkehr.

Quelle: Tele M1

Anzeige

Die in der Anklageschrift geschilderte Tat offenbart Grausames: Pascal K.* soll Dejan D.* im Frühling 2019 auf dem Bruggerberg mit einer Mutprobe in eine schmale Höhle gelockt und den Eingang dann hinter ihm verschüttet haben, während das Opfer noch nach Hilfe rief. Anschliessend briet K. sich eine Cervelat, während noch immer Klopfgeräusche zu hören waren. D. erfror schliesslich, erst ein Jahr später wurde die Leiche entdeckt, ein weiteres Jahr später wurde K. festgenommen. Er soll auf seinen Freund neidisch gewesen sein, weshalb er bereits rund eine Woche vor der Tat versucht hatte, ihn zu töten, indem er ihn bei einer Wanderung einen Hang hinab schubste.

Erster Prozesstag: Angeklagter verlässt Gerichtssaal

Seit Montag muss sich K. nun vor Gericht verantworten. Schon kurz nach Beginn der Verhandlung bat der Beschuldigte um eine Auszeit. Danach weigerte er sich, zurückzukommen. Das Gericht ordnete an, den 23-jährigen Schweizer vorderhand nicht mit Gewalt in den Saal zurückzuführen, sondern ihn erst mal in eine Zelle zu bringen. Der Verteidiger versuchte vergeblich, ihn umzustimmen. Grund für die Weigerung waren offenbar Angstzustände. Am Nachmittag soll K. jedoch noch befragt werden.

Stattdessen wurden Zeugen befragt. Ein Kollege erklärte unter Tränen, dass das Opfer seiner Mutter vom Sturz bei der Wanderung erzählt habe und den Verdacht äusserte, geschubst worden zu sein. Dennoch habe D. nicht an eine Absicht geglaubt: «So etwas macht der beste Kollege doch nicht», habe er gesagt. Auch der Vater kann den versuchten Mord nicht nachvollziehen: «Wir hatten das Gefühl, das macht doch kein normaler Mensch.» Auch die Schwester sprach unter Tränen vor dem Gericht. Sie könne seit der Tat nicht mehr in geschlossenen Räumen sein, sagt sie.

Mehr als 16 Jahre gefordert

Die Staatsanwältin fordert eine Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mordes. Angemessen sei eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren und vier Monaten. Zudem sei eine stationäre Massnahme anzuordnen. Die Anträge der Verteidigung sind noch nicht bekannt.

Aus Platzgründen findet die Verhandlung in einem Saal der Mobilen Polizei Aargau in Schafisheim AG statt. Die Verhandlung geht am Nachmittag mit der Befragung von zwei Experten weiter. Vorgesehen ist auch die Befragung des Beschuldigten. Für Dienstag sind die Plädoyers vorgesehen. Das Urteil soll am Donnerstagnachmittag eröffnet werden.

(red/sda)

Quelle: ArgoviaToday
veröffentlicht: 17. Oktober 2022 11:46
aktualisiert: 17. Oktober 2022 12:23