Berlin darf Schweizer Panzermunition nicht in die Ukraine liefern
Deutschland darf in der Schweiz hergestellte Munition für den Luftabwehrpanzer Gepard definitiv nicht an die Ukraine weitergeben. Dies hat Wirtschaftsminister Guy Parmelin der deutschen Verteidigungsministerin geschrieben und an die Position des Bundesrats vom Juni erinnert, wie sein Departement am Donnerstag mitteilte.
Schweiz will neutral bleiben
Grund dafür sei das Neutralitätsrecht, an das sich die Schweiz strikt halte und das Teil des Völkergewohnheitsrechts sei, wurde Parmelin zitiert. Solange die Ukraine in einen internationalen Konflikt verwickelt sei, könne die Schweiz einer Anfrage um Weitergabe von Kriegsmaterial an die Ukraine deshalb nicht zustimmen. Dasselbe gebiete auch das Schweizer Kriegsmaterialgesetz.
Bereits Anfang Juni hatte der Bundesrat Gesuche aus Deutschland und Dänemark abgelehnt, die in der Schweiz produziertes Kriegsmaterial an die Ukraine liefern wollte. Die rechtliche Situation habe sich seither nicht verändert, argumentierte Parmelin nun.
Schweiz engagiere sich für Frieden und Sicherheit
Er habe in seiner Antwort betont, dass die Schweiz sich entschieden für Frieden und Sicherheit engagiere, jedoch stets unter der strikten Einhaltung des Neutralitätsrechts, wie dies ihrer humanitären Tradition entspreche, hiess es in der Mitteilung weiter.
Die Anfrage der deutschen Verteidigungsministerin vom 21. Oktober betraf nach Angaben des Wirtschaftsdepartements rund 12'400 Patronen Munition für den Flugabwehrpanzer Gepard, welche Deutschland an die Ukraine weitergeben möchte
(sda/log)