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Befürworter billiger Tampons setzen sich durch: Nationalrat senkt Mehrwertsteuer

10.05.2022, 18:19 Uhr
· Online seit 10.05.2022, 17:36 Uhr
Produkte der Monatshygiene wie Tampons und Binden sollen günstiger werden und künftig einem reduzierten Mehrwertsteuersatz unterliegen. Dieser Meinung ist der Nationalrat. Er ist in diesem Punkt dem Bundesrat gefolgt.
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Die grosse Kammer diskutierte am Dienstagnachmittag als Erstrat die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes. Die meisten Änderungen beruhen auf vom Parlament überwiesenen Vorstössen. In der im Jahr 2020 durchgeführten Vernehmlassung waren die Neuerungen überwiegend begrüsst worden.

Ein Teil der Vorlage sind Anpassungen bei der Besteuerung von einzelnen Produkten. So sollen auf Produkten der Monatshygiene künftig nur noch 2,5 Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden. Dieser reduzierte Satz gilt für Güter des täglichen Bedarfs. Tampons und Binden werden heute zum Normalsatz von 7,7 Prozent besteuert.

Für die grüne St.Galler Nationalrätin Franziska Ryser ist die Steuersenkung überfällig. Zahlreiche Länder hätten die Besteuerung auf Menstruationsprodukte bereits reduziert oder ganz abgeschafft, sagte sie in der Debatte. Nur in der Schweiz halte man weiterhin daran fest, dass der reduzierte Steuersatz zwar für Dünger, Futtermittel und Kaviar gelte, nicht aber für Binden und Tampons. «Das soll sich heute ändern, alles andere wäre bloody unfair.»

Verfechter des Status quo chancenlos

Die grosse Kammer stimmte der Änderung mit 107 zu 70 Stimmen bei sieben Enthaltungen zu. Gegensteuer gab es von den Vertreterinnen und Vertretern der SVP- sowie der FDP-Fraktion. Diese waren nicht grundsätzlich gegen die Idee, warnten aber vor noch mehr Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer. Sie wollten beim Status quo bleiben und erst einmal grundsätzlich über die Bücher gehen, blieben aber chancenlos. 

Nur relativ knapp scheiterte ein Antrag der Ratslinken, die Steuerreduktion auf Babywindeln und Einlagen für inkontinente Personen auszuweiten. Die grosse Kammer lehnte dies mit 97 zu 83 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. Ebenfalls erfolglos war ein Antrag aus der SVP-Fraktion, den Mehrwertsteuersatz für Hotels zu senken.

Ausländische Reisebüros weiterhin steuerpflichtig

In anderen Punkten der Mehrwertsteuerreform wich die Nationalratskommission vom Bundesrat ab. Betreffend ausländische Reisebüros, die in der Vorlage des Bundesrats von der Steuerpflicht befreit werden sollen, will die Mehrheit beim geltenden Recht bleiben. Dieser Entscheid fiel mit 126 zu 57 Stimmen bei einer Enthaltung.

Mehrwertsteuerpflichtig machen will der Nationalrat im Einklang mit dem Bundesrat neu die Übertragung von Emissionsrechten, Zertifikaten und Bescheinigungen für Emissionsverminderungen, Herkunftsnachweisen für Elektrizität und ähnlichen Rechten. Ein Antrag der SVP auf eine Steuerausnahme wurde deutlich abgelehnt. Die Mehrheit verwies auf ein Bundesgerichtsurteil, das eine Besteuerung als notwendig taxierte.

Debatte geht weiter

Über das Kernthema der Vorlage - die Einführung der Plattformbesteuerung - diskutiert der Nationalrat noch. Geht es nach dem Bundesrat, sollen Online-Versandplattformen aus dem Ausland, die in der Schweiz verkaufen, neu eine Mehrwertsteuer bezahlen müssen.

Die Nationalratskommission will die Regel auf alle steuerpflichtigen Importeurinnen und Importeure ausdehnen. Damit soll sichergestellt werden, dass inländische Importunternehmen gegenüber ausländischen elektronischen Plattformen nicht benachteiligt werden. Eine starke Minderheit verlangt zudem, dass die Steuerpflicht auf elektronische Dienstleistungen und Telekomleistungen ausgeweitet wird.

(osc)

veröffentlicht: 10. Mai 2022 17:36
aktualisiert: 10. Mai 2022 18:19
Quelle: sda

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