Mit den Verordnungen will der Bundesrat die Zulassung und Verwendung von Fahrzeugen regeln, die über Automatisierungssysteme verfügen. In der Schweiz ist deren Nutzung nach heutiger Rechtslage ausgeschlossen, denn gemäss dem Strassenverkehrsgesetz darf, wer fährt, das Lenkrad nicht loslassen.
Umgebung überwachen
Dabei geht es um eine neue Generation von Systemen, die im Gegensatz zu den heute bereits weit verbreiteten Assistenzsystemen wie ABS, Tempomaten oder Notbremseassistenten nicht bloss die Bedienung des Fahrzeuges übernehmen, sondern auch die Umgebung überwachen können. Sie seien dazu bestimmt, die Lenkenden von «Aufmerksamkeits- und Beherrschungspflichten» zu befreien, heisst es im erläuternden Bericht des Bundesrates.
Das sind einerseits Fahrzeuge, die zwar gewisse Streckenabschnitte selbstständig zurücklegen können, ohne dauernd überwacht werden zu müssen, aber nach wie vor einen Lenker benötigen.
Andererseits geht es aber auch um Fahrzeuge, die ganz ohne eine lenkende Person verkehren können. Für diese Fahrzeuge müsse die Strecke, auf der sie verkehren dürfen, zuerst festgelegt und von den zuständigen Behörden freigegeben werden. Ausserdem müssten diese Fahrzeuge von sogenannten Operatoren überwacht werden.
«Umfassende» Nachweise
All diese Fahrzeuge mit Automatisierungssystem benötigten in Zukunft eine Typengenehmigung, damit sie zum Verkehr zugelassen werden, schrieb das Bundesamt für Strassen (Astra) in einer Medienmitteilung. Ausserdem müssten die Hersteller «auf umfassende Weise nachweisen», wie die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss während des automatischen Fahrens gewährleistet würden.
Seien diese Bedingungen erfüllt, soll es Lenkerinnen oder Lenker dieser Autos nach der Aktivierung des Automatisierungssystems erlaubt werden, das Lenkrad loszulassen. Sie müssten dann den Verkehr und das Fahrzeug auch nicht mehr dauernd überwachen.
Gleichzeitig müssten die Fahrenden jedoch jederzeit bereit sein, die Kontrolle selbst wieder zu übernehmen, wenn sie das System dazu auffordere oder dieses «an seine Grenze gelange». Die fahrzeugführende Person dürfe dabei auch nur begrenzt «fahrfremde Tätigkeiten» ausüben.
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Automatisiertes Parken
Ausserdem möchte der Bundesrat, dass auf definierten und signalisierten Parkflächen das automatisierte Parken ohne Fahrer möglich wird. Welche Orte dafür geeignet sein könnten, müsse von den Kantonen festgelegt werden.
Auf eine Regelung für Lieferroboter hingegen hat der Bundesrat verzichtet. Denn der Einsatz dieser Fahrzeuge löse aus heutiger Sicht noch zu viele Zielkonflikte aus.
Schliesslich will der Bundesrat Pilot- und Demonstrationsprojekte mitfinanzieren können, um neue Technologien auszuprobieren. Dabei soll es um Projekte auf öffentlichen Strassen gehen, die «einen positiven Effekt für einen nachhaltigen Verkehr haben» und sonst nicht realisiert werden könnten. Die Vernehmlassung dauert bis zum 2. Februar 2024.
(sda/log)