Tierquälerei-Prozess

Verhandlungstermin für «Fall Hefenhofen» steht

09.01.2023, 15:09 Uhr
· Online seit 09.01.2023, 10:58 Uhr
Der «Fall Hefenhofen» erschütterte die Schweiz – und beschäftigt die Thurgauer Justiz seit geraumer Zeit. Nun kommt der Tierquälerei-Fall endlich vors Gericht. Das Bezirksgericht Arbon hat die Verhandlungstermine bekannt gegeben.

Quelle: TVO

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Die Bilder von abgemagerten und verendeten Pferden erschütterten 2017 die ganze Schweiz. Ein Bauer vernachlässigte seine Tiere, zwölf starben. Nun kommt der Fall vors Gericht. Die Hautpverhandlung des «Fall Hefenhofen» wird zwischen dem 1. und 21. März 2023 gegen fünf Beschuldigte vor dem Bezirksgericht Arbon stattfinden. Dies geht aus einer Medienmitteilung des Gerichts vom Montag hervor.

Landwirt wegen zahlreicher Delikte angeklagt

Dem Landwirt sowie zwei weiteren Beschuldigten wird von der Staatsanwaltschaft unter anderem mehrfache Tierquälerei, mehrfaches Vergehen gegen das Tierseuchengesetz sowie gewerbsmässige Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz vorgeworfen. Der Landwirt soll zwischen September 2013 und der Hofräumung am 7. August 2017 seine Tiere ungenügend gepflegt, nicht artgerecht gehalten, vorschriftswidrig transportiert sowie nicht tierschutzkonform getötet haben. Weiter soll er sich wegen mehrfacher Gefährdung des Lebens, Hausfriedensbruch sowie Urkunden-, Ehrverletzungs-, Strassenverkehrs- und ausländerrechtlichen Delikte verantworten müssen.

Im vergangenen Frühling, als die Staatsanwaltschaft Thurgau die Anklage gegen den Landwirt erhob, beantragte sie eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren, eine unbedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 30 Franken und eine Busse von 3500 Franken. Ebenso werde zwecks Vermögensabschöpfung eines deliktisch erlangten Gewinns (Anmerkung Redaktion: Geld, welches unrechtmässig verdient wurde und jetzt wieder zurückbezahlt werden muss) eine Ersatzforderung von 19'200 Franken beantragt. Zusätzlich verlangt die Staatsanwaltschaft gegen den Beschuldigten ein 20-jähriges Tätigkeitsverbot im Bereich der Tierhaltung.

Weitere Beschuldigte müssen vor Gericht antraben

Die anderen Beschuldigten sollen laut Anklage kranke Ferkel und Ferkel mit Brüchen, die in eine Metzgerei geliefert worden waren, nicht getötet, sondern zur Mästung an den Tierhalter weitergegeben und nach der Mästung zur Schlachtung zurückgenommen beziehungsweise von diesen Vorgängen Kenntnis gehabt haben.

Zwei weiteren Beschuldigten wirft die Staatsanwaltschaft den Bruch amtlicher Beschlagnahme und Sachentziehung vor. Sie sollen einen im Rahmen der Hofräumung beschlagnahmten Hund unbefugt an Unbekannte herausgegeben haben. Eine Person soll ferner im Auftrag des Tierhalters eine beschlagnahmte Stute mit Fohlen von einer Sömmerungsalp abtransportiert und erfolglos versucht haben, weitere sechs Pferde abzutransportieren.

veröffentlicht: 9. Januar 2023 10:58
aktualisiert: 9. Januar 2023 15:09
Quelle: FM1Today

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